In anderen Threads wird seit Tagen heftigst darüber spekuliert, wie lange die Billigung des Wertpapierprospekts durch die BAFIN dauern könnte. Das kann man googeln! Auszug: (2) Die Bundesanstalt teilt dem Anbieter oder dem Zulassungsantragsteller innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang des Prospekts ihre Entscheidung mit, unterrichtet im Fall der Billigung gleichzeitig die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und übermittelt dieser gleichzeitig eine Kopie des Prospekts. Die Frist beträgt 20 Werktage, wenn das öffentliche Angebot Wertpapiere eines Emittenten betrifft, dessen Wertpapiere noch nicht zum Handel an einem in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gelegenen organisierten Markt zugelassen sind und der Emittent zuvor keine Wertpapiere öffentlich angeboten hat. (3) Hat die Bundesanstalt Anhaltspunkte, dass der Prospekt unvollständig ist oder es ergänzender Informationen bedarf, so gelten die in Absatz 2 genannten Fristen erst ab dem Zeitpunkt, an dem diese Informationen eingehen. Die Bundesanstalt soll den Anbieter oder Zulassungsantragsteller hierüber innerhalb von zehn Werktagen ab Eingang des Prospekts unterrichten. http://dejure.org/gesetze/WpPG/13.html Auf Xing hatte AR am 05.03.12 geschrieben: Wir prüfen derzeit aktiv welche Bank uns dabei begleiten wird. Wir führen dazu Gespräche mit verschiedenen interessierten Banken. Das kann natürlich länger dauern, denn die jeweilige Bank muss natürlich AUCH ihre Risikobewertung die Pleitiersvergangenheit der Rösch AG und der Paketeria AG mit einbeziehen. Unser Kollege cleverle schreibt hierzu: Cleverle67: Archon 31.03.12 11:18 #2866 Wenn man in guten Lage ist aus mehreren Banken auswählen zu dürfen, dann ist das in der heutigen Zeit für mich ein sehr, sehr gutes Zeichen. Das alleine ist schonmal ein Schenkelklopfer, denn die Bank bietet lediglich Unterstützung bei der regelkonformen Erstellung des Prospekts! Das ist also keine Reputation des Emittenden, mit der man hausieren gehen kann. Über die Zeitschiene ist folgender Maßstab anzusetzen: Zitat: Das Billigungsverfahren ist vom Gesetzgeber auf 10 Werktage (sofern bereits einmal Wertpapiere von der Emittentin öffentlich angeboten worden sind/Folgeemission) bzw. auf 20 Werktage (sofern die Emittentin erstmals öffentlich Wertpapiere anbietet) angelegt worden. Da diese Frist jedoch von der BaFin im Rahmen des sog. Anhörungsverfahrens jederzeit um 10 bzw. 20 Werktage verlängert werden kann und hiervon die BaFin im Regelfall auch Gebrauch macht, beträgt die tatsächliche Billigungsfrist bis zu 60 Werktage. Insoweit sollte bei der Planung der Ausgabe von Aktien, Genussscheinen, Anleihen im außerbörslichen Bereich oder bei einem Börsengang (IPO/Initial Public Offering) für die Vorbereitung mit einem Zeithorizont von mindestens zwei bis drei Monaten kalkuliert werden. http://www.gk-law.de/de/quick-infos/...apierprospekt/bafin.html Wir könnten also im Juni mit dem Ende des Billigungsverfahrens rechnen, wenn alles klar geht. Wenn! Das findet sogar cleverle besser, denn So ist man immer gut bedient und in der vorteilhafteren Lage bei Bedarf nicht handeln zu müssen, sondern zu können/dürfen. Das unterscheidet den erfolgreichen Börsenfachmann von den weniger Erfolgreichen und bringt manchen in die Situation dann nur noch Frustbewältigung machen zu müssen. Hä? |