Mal losgelöst vom Fall "Solarhybrid": Stell Dir vor, Du gehst in einen Imbiss und bestellst eine Currywurst. Die soll, so steht es an der Tafel, 5,50.- Euro kosten. Schön, genau diesen Betrag hast Du noch dabei; du bestellst also eine und isst sie. An der Kasse will die Kassiererin dann 11,00 Euro für die Wurst. Auf Deinen Einwand, dass das etwas viel ist, sagt sie Dir, dass doch klar war, dass die Wurst etwas kosten würde. Macht also der Einwand, dass doch klar war, dass die Currywurst nicht kostenlos ist, die Sache besser ? Genau so ist es hier gelaufen. Dass gekürzt wird, war klar. Es war sogar klar, wieviel gekürzt wird, nämlich 15 Cent gegenüber dem Vergütungssatz von 2011. Nun wollen die Herren Dr. Röttgen (der sich ja für seine NRW-Wahl profilieren muss) und Dr. Rösler (der sich ja profilieren muss, damit die Partei, deren Vorsitzender er ist, nicht in der Bedeutungslosigkeit versinkt) aber plötzlich an der Kasse (und zwar nachdem die Currywurst bereits zu einem anderen Preis bestellt worden ist) nicht um 15 sondern mal eben um das Doppelte kürzen. Das kann nicht richtig sein, und jeder, dessen Fingernägel sich nicht hochkräuseln, weil er das für "gerecht" (was immer man darunter zu verstehen hat) hält, ist suboptimal sozialisiert. Die Verfassungsklage wird durchgezogen; m.E. ist der Inso.-verwalter sogar im Interesse der Gläubiger verpflichtet, das durchzuziehen. |