Ist was, was noch keiner angesprochen hat. Erfüllt nämlich ein Fahrzeug nicht der Abgasnorm der Zulassung, entspricht das dem Tatbestand der Steuerhinterziehung bei der Kfz-Steuer. Nicht umsonst warnen Fahrzeuge mit SCR (Adblue) den Fahrer schon 2000 km bevor der Adblue-Tank leer ist, dass nachgefüllt werden muss, weil sonst die SW das Auto automatisch stilllegt. D.h. ohne Adblue und damit katalytische Reduktion ist kein Motorstart mehr möglich. Das wurde in die SW implementiert, um den Tatbestand der Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Folgerichtig müsste jetzt dieser Umstand auf den Hersteller zurückfallen, wenn er nachweislich die Norm nicht erfüllt. Ist zwar im Vergleich zu den Schadensersatzansprüchen oder Umrüstungen ein eher kleinerer Posten, aber politisch dafür umso heikler. |