wäre eine Manipulation durch Kreiselgeschäfte bei der Käufer und Verkäufer identisch sind um den Kurs zu drücken und andere Marktteilnehmer zu verunsichern. Ist zwar nach Wertpapierhandelsgesetz verboten, aber schwer nachzuweisen und wer legt solchen Machenschaften das Handwerk ??? Die BAFIN ??? Beispiel: A verkauft 5k an B // B verkauft 5k billiger an C weiter // C verkauft wiederum 5k an A noch billiger! Die 5k haben das Haus nicht verlassen aber Kurs ist etwas gefallen. Ordergebühren spielen bei solchen " Profis" keine Rolle da so oder so mit Flatrate gearbeitet wird. Alles in Butter, wenn da nicht hin und wieder so ein paar pennyzocker oder dumme Lemminge welche abgreifen ;-) |