Ich bin kein Jurist, habe aber Grundkenntnisse und man kann sich im Internet rasch informieren. Falls der Insolvenzantrag nicht von ENVA selbst, sondern von einem Gläubiger gestellt wurde, wie Du vermutest, hat das Gericht zunächst mal die Zulässigkeit des Antrags geprüft.
Ist der Insolvenzantrag zulässig, bestellt das Gericht meist einen Gutachter, wenn sich der zuständige Richter nicht bereits aus der Akte ein umfassendes Bild machen kann. Erst wenn das Gutachten vorliegt und eine Insolvenz tatsächlich vorliegt, entscheidet das Gericht über Maßnahmen wie die Veröffentlichung und die Bestellung eines Insolvenzverwalters.
Das Gericht hat im Fall ENVA also schon den Insolvenzantrag für zulässig erklärt und geprüft/prüfen lassen, mit dem Ergebnis, daß eine Insolvenz vorliegt.
Es handelt sich also nicht um einen bloßen Antrag durch irgendwelche böse Dritte. Die meisten Insolvenzanträge werden übrigens vom betroffenen Unternehmen selbst oder von Finanzamt oder Sozialversichungen gestellt, nicht durch Gläubiger.
Vielleicht wär es für die verbliebenen Aquarianer an der Zeit, diesmal nicht auf den Überbringer der Nachricht einzuschlagen, sondern die Nachricht zur Kenntnis zu nehmen, vielleicht sogar die eigene Sicht auf Aqua/ENVA zu überdenken. Für die Entwicklung ist niemand anders verantwortlich als die Geschäftsführung von Aqua Society und ENVA. |