Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 261/14
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 6156 eingetragenen ENVA Systems GmbH, Zechenstr. 6, 45772 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Hamm, Zechenstr. 6, 45772 Marl
Geschäftszweig: Produktion und Verkauf von Energie-Modulen zur Herstellung von elektrischer Energie aus thermischer Energie
ist am 03.12.2014, um 11:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christin Malsch, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 261/14 Amtsgericht Essen, 03.12.2014
https://www.unternehmensregister.de/ureg/
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