Aber was den Aufwand und die Erfolgsaussichten betrifft, da müßte man den Einzelfall genau betrachten. Und da dürfte es in den meisten Fällen zumindest in Deutschland schlecht aussehen (Amis haben da zu Hause etwas bessere Chancen).
Was willst du denn Aqua zum Vorwurf machen? Daß sie nicht mehr in Frankfurt oder München gehandelt werden? Es war ja nicht Aqua, die sich vom Börsenhandel verabschiedet haben, sondern die wurden von den deutschen Börsenhandelsplätzen vor die Tür gesetzt. Und den deutschen Börsen blieb da gar keine andere Wahl, nachdem der Firma mit der amerikanischen Rechtsform Inc. von der amerikanischen Börsenaufsicht SEC die Aktienregistrierung entzogen wurde, weil sie in den USA ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Nach deutschem Recht hatte sie da gar keine Verpflichtungen. Wenn du also wegen irgendwelchen Pflichtverletzungen gegen Aqua klagen willst, müßtest du das in den USA tun. Die haben sich schon was dabei gedacht, als sie zwischen dem Platz der Aktienregistrierung und dem Ort des größten Börsenhandels noch den Atlantik dazwischengeschoben haben.
Klagen könntest du gegen die deutschen Börsenhandelsplätze, weil bereits die Aufnahme der Aqua Society Inc. in den Börsenhandel rechtswidrig war. Aqua hätte dort nie gehandelt werden dürfen. Aqua hat nie die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Um z.B. als Zweitnotierung in Frankfurt am Second Quotation Board gehandelt zu werden, müßte die Aktie eine Erstnotierung an einer anderen anerkannten Börse haben. OTCBB und "Pinksheets" sind keine von Frankfurt anerkannten Börsen.
Klagen könntest du auch, wenn du genau nachweisen könntest, daß du ausschließlich aufgrund einer vom Unternehmen veröffentlichten eindeutigen Falschmeldung investiert hast. Aber da hat sich Aqua immer große Mühe gegeben, möglichst schwammig zu formulieren, daß sie auch da schwer festzunageln sind. |