"Mike hat selbst Hand angelegt und somit jegliche Garantie verwirkt"
Um Garantie geht es hier ja überhaupt nicht, auf Garantieleistungen von ENVA verzichtet Mike wahrscheinlich dankend. Hier geht es darum, ob die Lieferung mangelhaft war, und wenn das zutreffend ist, wie dann damit weiter umzugehen ist. Mike hat die Lieferung als mangelhaft eingeschätzt, diese reklamiert und zunächst Nachbesserung der Lieferung gefordert. Wenn dies erfolglos geblieben ist, ergeben sich folgende zwei Möglichkeiten: erstens Wandlung, das heißt vollständiges Rückgangigmachen des Kaufes (Ware zurück, Geld zurück) oder zweitens Minderung, das heiß Herabsetzung des Kaufpreises entsprechend des Umfanges des Mangels. Welche dieser Möglichkeiten gewählt wird, entscheidet nicht der Lieferant, sondern der Kunde. Und Mike hat sich für die Minderung entschieden. Deren Höhe ist nicht sofort zu beziffern, sondern ergibt sich aus dem Aufwand, der erforderlich ist, die Lieferung in den vertragsgemäß einsetzbaren Zustand zu versetzen. Über die Höhe der Minderung wird noch gestritten und konnte keine Einigung erzielt werden, so daß darüber letztendlich gerichtlich entschieden wird. Und da das Ganze viele technische Fragen betrifft und die Richter keine Techniker sind, die sowas einschätzten könnten, muß dazu ein Sachverständiger für Kraftwerkstechnik hinzugezogen werden.
Daß das eigene "Herumbasteln" irgendwelche Reklamationsrechte beeinträchtigen würde, ist Unsinn. Das wäre nur dann der Fall, wenn dieses "Herumbasteln" unsachgemäß erfolgt und den Mangel erst verursacht oder vergrößert. |