Ist auch nicht neu, wird nur komischerweise immer ignoriert. Du kommst börsenrechtlich und mit Beschwerden bei Aufsichten nicht weiter. Tausend mal durchexerziert. (Deswegen kommen diese Firmen ja so oft aus CA)
Nimm einen Anwalt und geh auf der kanadischen Entsprechung des privat- bzw. zivilrechtlichen Weges gegen die Firma oder Vertreter vor. Du bist Geschädigter, also in jedem Fall klagebefugt. Das kostet Geld und ist aufwendig, womöglich ist es auch erfolglos. Anders geht es aber nicht!!
Der Pump erfolgt so oft in D weil die Michels nicht gerne in Übersee klagen, besonders keine solchen die so einen Schund überhaupt erst kaufen. Aber bei der Zeit und Energie die du in deine Beiträge steckst, traue ich *dir* Panell das sogar zu.
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