Bei dem Schutzschirmverfahren/Insolvenzverfahren geht es um die AEG Power Solution GmbH. Weder die Anleihen, noch die Aktien sind mittelbar hiervon betroffen, da weder die Aktien, noch die Anleihen in mittelbarerem Bezug zur GmbH stehen. Im Gegenteil: gelingt es das Verfahren wie publiziert bis Ende April erfolgreich durchzuführen, profitiert die 3W Power, da sie eine sanierte Gesellschaft - AEG Power Solution GmbH- in ihrer Gruppe hat, die etwa 1/3 des Gesamtumsatzes beisteuert und wenn es nicht mit "Teufel" zugeht, keine Altlasten mehr hat und profitabel arbeitet. Ich traue der Gruppe daher für 2017 schwarze Zahlen zu; dies wird unmittelbar positiven Einfluss auf die Aktien haben einschl. Anleihen.
Beim Kommentar zum geschriebenen Blödsinn stimme ich dir zu.
Allerdings: Die Anleihe (und auch Equity) ist gerade MITTELBAR betroffen. Wenn ich den Geschäftsbericht richtig im Hinterkopf habe, sind die Anleiheschulden der Holding (3W) als firmeninterne Kredite an die Töchter weitergereicht, also auch die insolvente AEG PS GmbH.
Daher finde ich es auch "spannend" (undurchsichtig), dass immer nur von den Gläubigern ganz allgemein gesprochen wird - hier müsste nach meinem dafürhalten der größte Gläubiger vermutlich die 3W-Holding sein. So würde es auch Sinn machen, dass der gemeinsame Anleihenvertreter im Gläubigerausschuss der GmbH sitzt.
Vermögenswerte können theoretisch gerade im Insolvenzverfahren verschoben werden - z.B. zum Dunstkreis der Großaktionäre, die dann zwar ihren 3W-Anteil abschreiben müssen, aber dafür eine vollständige entschuldete Firma erhalten. Ob das so ist, lässt sich aufgrund der extrem schlechten Informationslage nicht sagen.
Die geänderten Anleihebedingungen lassen dies nun zumindest legal zu - dies heißt aber nicht zwangsläufig dass es auch gemacht wird.
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