habe den orginalcontrakt mit amani und sokimo gefunden, dauert tage es zu bearbeiten, weil in französische sprache stell hier mal auszüge rein.
Allgemein ................................................. .................................................. 40 40. Benachrichtigungen ........................... ..................... 45 41. Inkrafttreten ........................ .................................................. 40 40. Mandat ........... .................................................. ... 46 Dieses Abkommen ist ASSOCIATION vom 3. Januar ABGESCHLOSSEN 2012, ZWISCHEN: 1) Bergbauunternehmen Kilos MOTO Akronym „SOKIMO“ Corporation mit beschränkter Haftung unter kongolesischem Recht, geboren Transformations der Aktiengesellschaft „OFFICE GOLD MINES Kilo-Moto“ (OKIMO), deren Statuten gemäß der notariellen Urkunde Nr 0917/2010 festgelegt am 23. Dezember 2010 von Herrn Vincent MOYA KILIMA authentifiziert wurde, Head of Chancery & Litigation Services im Ministerium für Justiz und Menschenrechte bei KINSH ASA / GOMBE, und in New Registry Bunia City of Commerce unter NRC-Nummer 2097, mit Sitz in Bunia, Provinz Orientale und ihren Verwaltungssitz in Kinshasa VII, registriert unter der Nummer 917-920 Volume registriert, Nummer 15 der avenue Senegalesen in Gombe, im Folgenden durch den Vorsitzenden des Board of Directors ad interim vertreten, Herr Yvon Nsuka Zi KABUIKU und Administrator und CEO ad interim, Herr Michel Makaba Mbumba alle gemäß der Präsidentenverfügung Nr. 08/004/2008 vom 12. Januar 2008 ernannten Personen, die ordnungsgemäß ermächtigte Mitglieder des Verwaltungsrats öffentlicher Unternehmen bestellen, nachstehend "SOKIMO" genannt; erstens, 2) UNTERNEHMEN AMANI CONSULTING BVBA, Company Privater Limited Liability unter kongolesischem Recht, an der Hausnummer 183 des Kalembelembe Avenue mit Sitz in der Lingwala in Kinshasa, Demokratischen Republik Kongo, deren Satzung wurde entsprechend der Nr 0914/2006 Urkunde festgelegt am 5. Oktober 2006 von Herrn JB NSELUMBE Motoko Director-Head of Chancery Dienstleistungen und Rechtsstreitigkeiten des Ministeriums für Justiz und Menschenrechte in Kinshasa / GOMBE authentifiziert, und registriert unter der Nummer 0914 Folio 0915 Volume III, eingetragen in New Handelsregister der Stadt Kinshasa unter der Nummer KG / 62835 / M, handelnd durch ihre Geschäftsführer, Herr CONG MAOHUAI, die befugt sind, im Folgenden als „AMANI Auf der anderen Seite. ES WAR FRÜHER, dass die Staaten: (A) SOKIMO Schürfrechte auf dem Bergbaugebiet von der 5107 Exploitation Zulassungsnummer (Djugu, Ituri Bezirk Provinz Orientale) verankert im Dekret Nr Ministriel bedeckt hält ° 0473 / CAB.MIN / MINES / 01/2009 3. August 2009, und der Bergbau http://www.mines-rdc.cd/resourcecontracts/contracts Perimeter "MOKU II" (Land des Watsa, Haut-Uélé District, Provinz Orientale), die durch Zahlen Exploitation Permit 5046 genannt , 5049, 5050 und 5069 jeweils gewidmet ministriels Dekrete Nr 2864 / CAB.MIN / MINES / 01/2007 vom 12. Mai 2007 Nr 2897 / CAB.MIN / MINES / 01/2007 vom 12. Mai 2007 n ° 2868 / CAB.MIN / MINES / 01/2007 vom 12. Mai 2007 Nr 2876 / CAB.MIN / MINES / 01/2007 vom 12. Mai 2007, die alle Bergbaurechte an ihn für die Exploration ausgegeben und die Ausbeutung von Gold und damit verbundenen mineralischen Stoffen gemäß den geltenden Bergbaugesetzen in der Demokratischen Republik Kongo; (B) Am 26. Oktober 2011 haben SOKIMO und AMANI eine SOKIMO-Informationsaustausch- und Zugangsvereinbarung mit der SOKIMO Mining Site ("Die Konf-Vereinbarung hat einen technischen Bericht 4 (fällig -diligence), die besagt, dass die Entwicklung eines oder Bergbauprojekte im Rahmen erhebliche Investitionen erfordert die Mobilisierung, (C) Unter Berücksichtigung, dass die Risiken durch die Entwicklung des Projekts entstanden sind, die obtentionde Darlehen und erhebliche Mittel wird nur möglich sein, wenn alle notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Sicherheiten bestehen und wirksam sind: SOKIMO ist damit einverstanden, dass die mit dem Projekt verbundenen Bergrechte an die Gemeinsame Gesellschaft in vollem Besitz übertragen werden und dass Auf der anderen Seite wird AMANI sich nach besten Kräften bemühen, eine angemessene Finanzierung für die von der Joint Corporation durchzuführenden Explorationsarbeiten entweder durch konzerninterne Darlehen oder Darlehen zu arrangieren. externe und / oder Kapitaleinlage in die Joint Corporation; (D) Dementsprechend haben die Parteien zugestimmt, dieses Joint-Venture-Abkommen abzuschließen, um (a) die Bedingungen und Bedingungen für die Gründung der Joint Corporation festzulegen, um die Explorationsarbeiten in das Perimeter zum Zwecke der Entdeckung erheblicher Einlagen, (b) um die Bedingungen und Konditionen der Geschäftsführung der Gemeinsamen Gesellschaft und ihre Beziehung als Partner darin zu beschreiben, (c) die Bedingungen der Übertragung von "Nutzung für die gemeinsame Gesellschaft sowie (d) die Modalitäten für die Schaffung von |