Verfassungsgericht wg Hartz IV: Eine Farce

Seite 1 von 5
neuester Beitrag: 05.03.19 23:26
eröffnet am: 15.01.19 22:09 von: wilhelmo1 Anzahl Beiträge: 102
neuester Beitrag: 05.03.19 23:26 von: wilhelmo1 Leser gesamt: 5538
davon Heute: 3
bewertet mit 1 Stern

Seite:
| 2 | 3 | 4 | 5 | 5   

15.01.19 22:09
1

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1Verfassungsgericht wg Hartz IV: Eine Farce

Wie die Süddeutsche Zeitung gestern und die FAZ heute vermeldeten wurde ein Verfahren hinsichtlich  der Vefassungsmässigkeit  in H4 verhängbaren Sanktionen gegen die im System befindlichen Zwangsarbeiter eröffnet. Die ansonsten höchst agendafreundliche  Süddeutsche  machte  in einem ob der Bedeutung des Themas doch sehr kurzen Artikels immerhin darauf aufmerksam, daß der Vorsitzende Richter des zuständigen 1. Senats des BVerfG  Stephan Hagbart oder so ähnlich, bis vor wenigen Monaten noch CDU-Bundestagsabgeordneter war und als solcher in namentlicher Abstimmung für die Agenda votiert hatte. Sie gab "gewissen Bedenken" Ausdruck, es sei guter Brauch, daß Richter  in Fällen eigener Verquickung  in den Verfahrensgegenstand sich selbst als befangen ablehnen  würden. Die FAZ verschwieg diese Umstände vollständig  und berichtete statt dessen, das das Verfahren seitens eines Sozialgerichts, dessen vorsitzender Richter ehemals  als Bundestagsabgeordneter der Linken tätig war, an das BVerfG verwiesen wurde.  

15.01.19 22:22

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1Soweit die Lage nun zur Analyse

Nachdem die Hartz -Sanktionen nun seit mehr als 12 Jahren höchstrichterlich ungeprüft angewandt werden, ist die Frage ob ein solcher Staat eigentlich noch seiner Verfassung gemäß agiert, ohnehin schon obsolet. Für die die das nicht verstanden haben , es geht hier um die Frage ob  folgende Tatbestände  verwirklicht wurden :  Organisation von Zwangsarbeit , Schwere Nötigung ,  Organisation von Menschenhandel, Mitwirkung bzw. Beihilfe bei der Bildung krimineller Organisationen ( Jobcenter), Verstoß gegen die Menschenrechte , Verstoß gegen internationale Abkommen gegen Zwangsarbeit, die die Bundesrepublik unterzeichnet hat. Wenn sich ein Staat  sich mit einer solchen Prüfung mehr als 12 Jahre Zeit läßt, kann er nicht mehr als Rechtsstaat gelten.  

15.01.19 22:36
1

20853 Postings, 4067 Tage Weckmann#2: Wieder mal so ein Unsinns-Posting.

15.01.19 22:40

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1Dennoch mag von dem ein oder anderen

die Frage wie das BVerfG nun mit dieser Sache umgeht, die letzte Nagelprobe sein ob "Checks & Balances " in diesem Lande noch irgendwie funktionieren .

Um es kurz zu machen, derzeit spricht nichts dafür.

Der neue Vorsitzende des 1. Senats des BVerfG müßte  sich selbst als befangen erklären und damit die Möglichkeit einräumen , er habe sich  ggfls.   einer oder mehrerer der unter #2  genannten Straftaten bzw. an Beihilfe bzw. Vorbereitung zu deren Begehung  schuldig gemacht.  Vermutlich wird er das nicht  wollen.

Es ist also von vorneherein nicht zu erwarten, daß  dieser Mensch sich als befangen erklären wird, sondern vielmehr, daß er das Verfahren in dem Sinne zu gestalten versuchen wird in dem auch seine Abstimmung im Bundestag ausgefallen ist.


 

15.01.19 22:49
1

20853 Postings, 4067 Tage WeckmannBin zwar auch dafür, dass der neue Verfassungs-

richter nicht an dem Verfahren teilnehmen sollte, aber dass die Sanktionen im ALG-II-System Straftaten seien, ist nun mal mehr als an den Haaren herbei gezogen. Aber gut, es steht wohl irgendwo im Internet - da kann man das doch einfach mal so übernehmen...  

15.01.19 22:58

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1Es kommt nun hinzu, daß der Stichwortgeber des

Verfahrens - NACH MEHR ALS 12  JAHREN - ein ehemaliger Linken - Abgeordneter ist.  Dies Leute ( die Linken bzw deren Vorgänger Organisation )  hätten in all den 12 Jahren mit Leichtigkeit eine Verfassungsbeschwerde gegen die Agenda organisieren können. Sie haben es bekanntlich nicht getan. Vielmehr wird erst jetzt über die ordentliche Gerichtsbarkeit ein Prüfungsverfahren in Gang gesetzt, "rein zufällig" kurz nachdem am 1. Senat des BverfG ein ehemaliger CDU Bundestagsabgeordneter mit einschlägiger Historie  als Vorsitzender installiert wurde.

Dazu muß man wissen, daß in der ehemaligen DDR  die heutigen Linken damals unter dem Namen SED als Regierungspartei Arbeitslose kurzerhand inhaftierten.  Dies machte sich die Staatsicherheit  ) kurz STASI) dieses Unrechtsstaates zu nutze um Systemgegener  dieses Staates  zu "entsorgen ". Ein beliebtes Vorgehen war,  den Arbeitgebern solcher Menschen " nahezulegen" den Betreffenden zu entlassen, dafür zu sorgen, daß er keine neue Arbeit bekam " und ihn dann nach einiger Zeit wegenh Arbeitslosigkeit ins Zuchthaus zu sperren.

Nun, heutzutage spielen sich die "Nachkonmmen " eben dieser SEDler als Vertreter des Sozialen auf, wie ernst man das nehmen kann ergibt sich aus dem vorgenannten.  

15.01.19 23:03

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1Es liegt also nahe,

anzunehmen, daß dort eine Hand die andere wäscht ganz so, wie es auf dem Signet der damalige SED sichtbar war. Denn dort wäscht eben eine Hand die andere . respektive , man reicht sich die Hände.  

15.01.19 23:12

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1Hubertus Heil

seines Zeichens derzeitiger Arbeitsminsiter gab heute auf NTV zu wissen, man beabsichtige  mit dem Verfahren die Atmosphäre  rund um Hartz zu "entgiften" .  Man darf wohl annehmen , daß er hinsichtlich der  Personalien des BVerfG informiert ist.  Wenn einer meint, er könne im Zeitalter sozialer Medien noch durch Verschweigen derartiger Umstände zum Ziele kommen, dann sollte er schon ob solch grenzenloser Dämlichkeit entlassen werden.  

15.01.19 23:22

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1Leider sieht es so aus, als ob auch die

letzte Bastion des Rechtsstaates ( von Demokratie möchte ich in diesem Lande nicht sprechen ) in kürze fallen wird, nämlich die Rechtsprechung.   Sollte es sich erweisen, daß das Bundesverfassungsgericht von Kriminellen infiltriert dem Unrechtsstaat , der sich in Gesetzgebung und Exekutive längst etabliert hat die Zügel hält, muß man konstatieren, daß  sich dieses Land zu dem entwickelt hat was Trump einmal ziemlich treffen  als "shithole state " bezeichnet hat . Die Folgen dessen wären für ALLE , die in diesem Lande jetzt und in Zukunft  leben müssen  unabsehbar. Wie das dann irgendwann  endet sieht man vielleicht am Ehesten im heutigen Griechenland, nur daß es bei uns der Verfall wohl nicht so lange  dauern wird.  

15.01.19 23:25

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1Aus gegebenem Anlaß : Man sollte bestimmten Leuten

den ihnen geziemenden Gruß nicht verwehren:

Heil Hubertus!  

15.01.19 23:26
1

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1Arbeit macht frei!

15.01.19 23:28

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1#5 nun, Weckmann,

da scheint ja Hopfen und Malz noch nicht verloren. Mach dich mal schlau!. LOL  

15.01.19 23:30
1

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1Offenbar hat es gedauert

den 1. Senat  des BVerfG  mit hinreichend willfährigem Personal zu besetzen, na dann...  

15.01.19 23:30
2

20853 Postings, 4067 Tage WeckmannVor allem sieht man, dass sonst alle anderen Ge-

richte mit derartigen Fällen keine Zweifel daran hatten, dass die klar abgestuften Sanktionen verfassungskonform sind. Sicher, das kann man beim BVerfG insgesamt anders sehen, ist aber nicht wahrscheinlich. Die Beurteilung einzelner Punkte kann da schon eher anders ausfallen.  

15.01.19 23:33
2

20853 Postings, 4067 Tage Weckmann#12: Ok, verstanden, irgendeinen Unsinn im Inter-

net zu lesen, heißt also sich schlau machen.  

15.01.19 23:33
1

20853 Postings, 4067 Tage Weckmann#9: Stinbatsch!

15.01.19 23:34
3

20853 Postings, 4067 Tage WeckmannStirnbatsch.

15.01.19 23:36

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1Es wird mal wieder Zeit

für ECHTE Montagsdemos, wenn ihr wißt was ich meine. LOL  

15.01.19 23:47

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1Nun Weckmann hier mal etwas zum

Nachdenken. Daß das BVerfg  das verfahren überhaupt eröffenet hat, beweist, daß es  den Prüfungsbedarf hinsichtlich der Verfassungsmäßigeit nicht grundsätzlich verneint. Wäre es in einem ordentlichen Verfahren zu dem Schluß gekommen , die Sanktionen seien nicht verfassungsgemäß gewesen, stünde umgehend die  Starfbarkeit  zur Prüfung , da die Sanktionen bekanntlich in vielfacher Hinsicht existentiell belasten. Ehrlich gesagt, lkann ich mir nur sehr schwer Strafrichter vorstellen, die das nach erfolgter Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen anders sehen würden. Es wäre so ähnlich wie bei den DDR- Mauerschützen...

Nue damit Du das weißt. Wir sprechen hier über eine vierstellige Zahl von Selbstmorden und eine hohe fünfstellige Zahl von Obdachlosen aufgrund der Sanktionen...  

15.01.19 23:50

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1Natürlich würde es erst einmal die "kleinen Fische

erwischen. Nämlich diejenigen deren Namen als Sachbearbeiter auf den Sanktionsbescheiden  stehen.

Zu Recht, wie ich meine...  

15.01.19 23:58

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1#14 Ich kenne

*persönlich* Richter , die das auch so sehen wie Du es dargestellt hast . Kleine Lichter. Die vermischen Ihres Sicht der Dinge, ihre Meinung,  mit  Recht. Solche Leute findest Du an jedem Amts- und wahrscheinlich auch an jedem Sozialgericht, zum Schaden der Allgemeinheit...  

16.01.19 00:00

2116 Postings, 3028 Tage wilhelmo1Noch mal in aller Deutlichkeit

da geht es um ZWANGSARBEIT.

Ist das so schwer zu verstehen?  

16.01.19 00:17
2

20853 Postings, 4067 Tage WeckmannZwangsarbeit war das, wozu die Nazis früher Gefan-

gene einsetzten, aus KZ's und aderen Lagern.

Bei ALG-II-Sanktionen geht es aber nur um Sanktionen bei Terminversäumungen und Verweigerung angebotener Tätigkeiten.

Nur, damit Du es mal weißt.  

16.01.19 00:23
2

20853 Postings, 4067 Tage Weckmann#21: Oh, dann bist Du also ein "großes Licht"?

Da verneigen wir aber alle unsere niederen Häupter!

Genau! Und überhaupt alle in den Knast! Jawoll! Weil Recht ist ja nur das, was Wilhelmo sagt...  

16.01.19 00:43
1

20853 Postings, 4067 Tage Weckmann#19: Nö, das zeigt nur, das die Richtervorlage zu-

lässig war und die Verfassungsrichter sie nicht für offensichtlich unbegründet hielten.  

Seite:
| 2 | 3 | 4 | 5 | 5   
   Antwort einfügen - nach oben