Die Hauptversammlung der IVU Traffic Technologies AG vom 29. Mai 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum Ablauf des 28. Mai 2024 Aktien der Gesellschaft zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Diese Ermächtigung soll erneuert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird mit Wirkung vom Ablauf des Tages der Hauptversammlung vom 29. Mai 2024 an dazu ermächtigt, eigene Aktien zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.771.916,00 € beschränkt, das sind 10 % des Grundkapitals am Tag der Hauptversammlung in Höhe von 17.719.160,00 €. |