ja mit deiner Darstellung zu IDW S1 hast du natürlich recht.
Aber da neben dem Ertragswert, auch Substanzwert, Liquidationswert ermittelt werden müssen und der "Unternehmenswert" dann nicht immer der Ertragswert sein muss, habe ich es überspitzt formuliert.
Wenn der Liquidationswert oder auch der Substanzwert den Ertragswert der Firma übersteigt, dann ist das nicht nur zu nennen, sondern, dann ist der Unternehmenswert der Liquidationswert. Bei mir im Steuerrecht dann sogar der Substanzwert. Alles andere geht halt nicht. Da wäre wir wieder bei der 1 Mio, die ich habe ohne Geschäftsstrategie. Ertragswert 0, Liquidationswert aber 1 Mio. und UW uch 1 Mio..
Mittels der Multiplikatoren wird dann eine Bandbreite ausgerechnet (EBIT-Bandbreite z. B. zwischen 6 und 8), in denen dann der Wert liegen sollte. Ansonsten führt ein solches Gutachten zu nachfragen.
Ich habe übrigens auch schon Gutachten gesehen, wo der Wert dann einen Mischung aus Ertragswert und Substanzwert war (60% von dem einen und 40% von dem anderen). Das ist dann natürlich falsch, aber deshalb verwerfe ich so ein Gutachten nicht komplett.
Mit der Vorschrift IDW S8, die besser zu FO passt, hast du natürlich auch recht, aber für mich sind die hier vorliegenden FO, keine die nach IDW S8 erstellt wurden. Sie bestätigen ja nur, dass der Wert innerhalb einer Bandbreite liegt. Wie groß die Bandbreite ist wird - wie von dir moniert - ja nicht angegeben. Und deshalb sind es für mich 2 FO ohne S8.
Und das ist doch unser beider Problem. Es wird keine Bandbreite durch Management/AR angegeben. Und auch im IDW S1 ist es letztendlich so, dass das Ziel ist, den Unternehmenswert zu ermitteln, aber es gibt nicht den Wert, sondern der Wert liegt in einer Bandbreite. So ist das zumindest bei mir hängen geblieben.
Ob man jetzt mit S1 oder S8 besser ans Ziel kommt, ist dann für mich ein rhetorischer Streit. In meiner Welt werden FO nach S8 eher abgelehnt, da es gilt den UW zu ermitteln, der dann wieder in einer Bandbreite liegt. Also ein Problem, wie die Iteration. Die Katze beißt sich am Ende in den Schwanz und dreht sich um sich selbst.
Ich hätte vom Vorstand und AR jedenfalls mehr erwartet.
Ja und Englisch sollte bei einem solchen Mittelständler kein Problem sein, zumal die meisten Darlehensverträge werden ja auch in Englisch abgefasst sind.
Finde es als Außenstehender trotzdem kurios, aber das Papier gibt ja leider sowieseo keine Bandbreiten an, da es halt FO ohne S8 sind.
Und gerade dein Beispiel mit dem S1-Gutachten und dem Problemen bei M&A Transaktionen mit dem Deutsch/Englisch. Gerade den Part vernünftig zu übersetzen, ist bei der Komplexität der deutschen Steuergesetze wahrscheinlich eine Kunst, die keiner kann. Aber besser ist, man guckt vor der Transaktion hin, als muss hinterher sehen, wie man die Kuh vom Eis kriegt.
Nur so am Rande: Ich bin eigentlich Fan von Szenariotechnik innerhalb des S1.
Und in Bezug auf das hiesige Angebot bleibe ich daher gespannt. Werden wir Außenstehende doch noch Bandbreiten zu sehen bekommen, wird nachgebessert etc. Es bleibt spannend |