Ich habe, wie du weißt, die IR bezüglich des abrupten Endes der gemeldeten Directors' Dealings Ende Januar 2023 angefragt. Es gibt eine einfache Erklärung dafür: Am 02.02. hat Einhell gemeldet, dass Herr Kroiss eine Bank im Rahmen einer Dauerorder beauftragt hat, wöchentlich am Donnerstag 150 Stk. Vorzugsaktien der Einhell Germany AG zu erwerben. Die Käufe aus diesem Auftrag müssen nicht gesondert gemeldet werden. Darum gibt es ab 02. Februar 2023 auch keine einzelenen DD's von Kroiss mehr. Der Dauerauftrag vom Sommer 2022 läuft übrigens auch weiter mit 150 Stückkäufen jeweils wöchentlich am Mittwoch, die somit natürlich auch nicht jeweils gesondert gemeldet werden müssen. Kroiss hat somit zwei Daueraufträge am laufen.
Meine Frage bezüglich der Anteile von Kroiss, konnte/wollte die IR mir nicht beantworten, da Vorzugsaktien keiner Meldeschwellenpflicht unterliegen |