Soweit Sie die Anmeldung Ihrer Anprüche wünschen, ist allerdings eine Frist zu beachten: Wir können Ihre Ansprüche nur noch bis zum 5.2.2020 bei dem OLG Frankfurt am Main anmelden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Eine Anmeldung ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass wir im Falle einer Beauftragung Vorlaufzeit benötigen und Ihre Unterlagen (etwa Transaktionsbelege) prüfen müssen, um sicherzustellen, dass die Anmeldung auch ordnungsgemäß erfolgen kann. Deswegen bitten wir Sie, uns unverzüglich, spätestens aber bis zum 27.1.2020, mit der Anmeldung zu beauftragen, soweit Sie die Anmeldung Ihrer Ansprüche wünschen.
spätestens aber bis zum 27.1.2020, mit der Anmeldung zu beauftragen, soweit Sie die Anmeldung Ihrer Ansprüche wünschen.
spätestens aber bis zum 27.1.2020, mit der Anmeldung zu beauftragen, soweit Sie die Anmeldung Ihrer Ansprüche wünschen.
spätestens aber bis zum 27.1.2020, mit der Anmeldung zu beauftragen, soweit Sie die Anmeldung Ihrer Ansprüche wünschen. |