Um Ihren Anspruch auf Auszahlung der Dividende verwirklichen zu können, ist es bei deutschen Unternehmen notwendig, am Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien zu sein. Hierfür müssen die Aktien bis zum Ende dieses Tages im Ihrem Aktiendepot verbucht sein. Theoretisch genügt es also, die Aktie am Tag der Hauptversammlung zu kaufen um den Anspruch zu erhalten. Am Tag nach der Hauptversammlung, dem sog. “Ex-Date”, wird die Aktie des Unternehmens mit dem Dividendenabschlag gehandelt.
Dieser Dividendenabschlag entsteht dadurch, dass mit Auszahlung der Dividenden das Kapital der Gesellschaft sinkt und sich dies im Aktienkurs widerspiegelt. Aufgrund von anderen marktbeeinflussenden Faktoren kann dieser Abschlag größer oder gar kleiner als die eigentliche Bruttodividende sein.
Am zweiten Tag nach der Hauptversammlung, dem sog. “Record-Date”, ermitteln die Banken die dividendenberechtigten Aktien, sodass am dritten Tag nach der Hauptversammlung die Auszahlung erfolgen kann (“Payment-Date“).
Insbesondere bei Gesellschaften, die mehrmals im Jahr Dividenden ausschütten, sind die verschiedenen Daten zu beachten. Da eine Jahreshauptversammlung üblicherweise nur einmal im Jahr stattfindet, es bei Quartalszahlern z.B. jedoch 4 Mal die Möglichkeit gibt, Dividenden zu kassieren, sollten Sie sich u.a. auf den Investor-Relation-Seiten der Gesellschaften nach den entsprechenden Daten erkundigen.
Sollten Sie beispielsweise Aktien von amerikanischen Unternehmen besitzen bzw. kaufen wollen, so müssen Sie, um dividendenberechtigt zu sein, die Aktien spätestens einen Tag vor dem “Ex-Date” kaufen, da die Lieferzeit der Aktien in Amerika 3 Tage beträgt und das “Record-Date” meist zwei Tage nach dem “Ex-Date” liegt.
Die entsprechende Auszahlung der Dividende erfolgt für gewöhnlich rund einen Monat nach dem “Ex-Date”. Ein frühestmöglicher Verkauf der Aktie ist nach dem “Ex-Date” möglich. |