Und alle dazu gehörige Teile wurde ausverkauft, Insolvenz Verwaltung ruf eine Aktionere Versammlung. Dann muss zugestimmt werden,entsprechenden Preis pro Aktie und Angebot von Kaufern. Das heiß, das Geld von Verkauf bekommen Gläubiger und AKTIONERE! PUNKT!
so etwas ist ne klare Lüge bitte mal das Insolvenz Gesetz lesen !!!!!! Markis.2007 nachden der Inso Verwalter alles zu Geld gemacht hat kommt ne Quotenverteilung
Da Sie kein Insolvenzgläubiger sind, nehmen Sie auch nicht an einer Quotenverteilung teil und können auch keine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Lediglich soweit sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser Überschuss gemäß § 199 Satz 2 InsO unter Beachtung der Beteiligungsverhältnisse an die Aktionäre zu verteilen.
Noch Fragen ??? Steh ja alles drin es wird keine Aktionärsversammlung geben du bist nicht mal berechtigt an der Quotenverteilung teilzunehmen nur wenn was übrig bleibt.
Kannst bei AB ausschließen |