16.01.2009 Ratingen Nach Angaben des Flughafens ging die Zahl der späten Starts und Landungen in den ersten zehn Monaten des vergangenen Jahres leicht zurück. Insgesamt ist die Zahl der Nachtflüge nach Angaben des Flughafens in den ersten zehn Monaten des vergangenen Jahres bereits leicht gesunken. Nach den bislang vorliegenden Daten der ersten zehn Monaten 2008 ging die Zahl der Landungen zwischen 22 Und 6 Uhr von 8884 im Vergleichszeitraum 2007 um 310 auf 8574 im vergangenen Jahr leicht zurück. Die Zahl der ausnahmsweisen Spätlandungen (23 bis 6 Uhr), unter denen die lärmgeplagten Meerbuscher besonders leiden, stieg allerdings in einigen Monaten signifikant an. Im Mai 2008 landeten beispielsweise 46 Jets zwischen 23.30 und 0 Uhr, im Vorjahr waren es lediglich 26. Viel Betrieb war auch im Juli. 63 Maschinen starteten noch nach 22 Uhr, 41 mehr als im Vorjahr. Im August flogen zwischen 23.30 Uhr und Mitternacht noch 45 Düsenmaschinen Düsseldorf an, im Jahr davor waren es nur 29. Der Jahresrekord wurde im September aufgestellt. Nachdem zwischen 23 und 23.30 Uhr bereits 138 Maschinen aufgesetzt hatten, folgten in diesem Monat zwischen 23.30 Uhr und Mitternacht weitere 65 Jets. 15 Flieger kamen zwischen 0 und 6 Uhr "rein". Statistisch gesehen sind im September also jede Nacht sieben Maschinen in Düsseldorf gelandet. Nach Untersuchung der sechs verkehrsreichsten Monate Mai bis Oktober kommen die Fluglärmgegner zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl der Nachtflüge von 5587 auf 5772 erhöht habe. "Die Zahl der späten Landungen stagniert auf hohem Niveau. Was stark gestiegen ist, ist die Zahl der späten Starts", so Christoph Lange, Vorsitzender der "Bürger gegen Fluglärm". Er unterstreicht, dass man gar nichts gegen echte Ausnahmen habe. Eine Maschine, die durch den Herzanfall eines Passagiers aufgehalten würde, müsse natürlich auch noch mitten in der Nacht in Düsseldorf landen können. "Wogegen wir uns wenden, ist, dass einige Gesellschaften dieses System aus Profitgier rücksichtslos ausnutzen", so Lange. Besonders kritisierte er in diesem Zusammenhang Air Berlin. Lange regte an, dass NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) der Fluglinie androhen solle, ihr den "Home Base Carrier"-Status zu entziehen. Dieser erlaubt unter anderem Air-Berlin- und Lufthansa-Jets, noch bis Mitternacht verspätet zu landen. Hessischer Verwaltungsgerichtshof legt größten Wert auf Schutz der Nachtruhe. Wird wohl auch ein Wahlthema! Christoph Risch WIESBADEN.
Der Flughafenausbau kann beginnen. Der Verwaltungsgerichtshof gab grünes Licht, sprach sich aber gegen Ausnahmen vom Nachtflugverbot aus. Dass Gerichte sich von Parteipolitik nicht beeindrucken lassen und Wahltermine ihre Entscheidungen nicht beeinflussen können, hat gestern der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) deutlich gemacht. Direkt auf seine Zurückweisung der Eilanträge gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens folgte harsche Kritik an den geplanten Ausnahmeregelungen für das Nachtflugverbot. Die erste Meldung aus Kassel bestärkte Landesregierung sowie CDU und FDP in ihrer Auffassung zum Flughafenausbau. Die zweite Nachricht dagegen nahm ihnen kurzfristig die angesichts ihrer Aussichten bei der Landtagswahl vorherrschende gute Laune, auch wenn sie später versuchten, daraus das Beste zu machen. Klar war aber allen Beteiligten: Dies war kein Tag, den sich die Landesregierung oder eine der beiden Parteien rot in ihren Kalendern anstreichen müssen. Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) hatte entgegen dem im Mediationsergebnis vorgesehenen und später im Landtag so beschlossenen Nachtflugverbot mit Rückendeckung von CDU und FDP 17 Ausnahmen pro Nacht zwischen 23 und 5 Uhr festgelegt, in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sollte es durchschnittlich 150 planmäßige Flüge geben dürfen. Ein Wortbruch, schimpften die Ausbaugegner. Für Regierungschef Roland Koch (CDU) war es Ausdruck "einer schmerzlichen Erkenntnis, dass ohne einige wenige Ausnahmen ein Verbot rechtlich nicht haltbar wäre". Er berief sich dabei auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts. Die obersten hessischen Verwaltungsrichter zeigten sich von Kochs Einschätzung gänzlich unbeeindruckt. Geht es nach ihnen, wird es voraussichtlich keine planmäßigen Flüge in der Kernnacht, also in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr, geben. Sie sprachen dabei von Planungsmängeln, die allerdings nicht automatisch zu einer Aufhebung des Ausbauplans führten, sondern korrigiert werden könnten. SPD und Grüne sehen sich in der Kritik des Gerichts an den geplanten Ausnahmeregelungen bestätigt. Sie fordern seit Jahren ein absolutes Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen und hatten dies auch in ihren (mittlerweile überholten) Koalitionsvereinbarungen so formuliert - wobei die SPD für den Flughafenausbau eintritt, den die Grünen grundsätzlich ablehnen. SPD-Spitzenkandidat Thorsten Schäfer-Gümbel sprach von einer "schallenden Ohrfeige für den Ministerpräsidenten", mit dessen Wirtschaftskompetenz es wohl nicht allzu weit her sei. Er habe gemeinsam mit der FDP mit der Abkehr vom Nachtflugverbot die juristische Niederlage und damit die Gefährdung von tausenden von Arbeitsplätzen billigend in Kauf genommen. Für den Grünen-Spitzenkandidaten Tarek Al-Wazir haben Koch und FDP-Spitzenkandidat Jörg-Uwe Hahn nicht die Interessen der Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet vertreten, sie seien vielmehr die Büttel der Interessen der Luftverkehrswirtschaft. CDU und FDP konnten sich schließlich dazu durchringen, nicht nu die Zurückweisung der Eilanträge als "gut für das Land" zu erklären, sondern auch dem Nachtflug-Beschluss etwas Positives abzugewinnen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Christean Wagner meinte, nun sei das Ziel der Nachtruhe leichter erreichbar. Dieter Posch (FDP) sagte, seine Partei habe sich ja schon immer für einen besseren Schutz der Nachtruhe eingesetzt. |