Siehe da, wenn du eine Hand in die Hose steckst, kannst du also immer noch bis 5 zählen? Ich bin beeindruckt. Was mir aber weniger imponiert, ist deine selektive Wahrnehmung beim Studieren von Paragraphen. Gut, ich bin mir nicht mehr ganz sicher, ob du einfach überfordert bist oder dir generell nur dass zitierst, was dir in deinen Kram passt. Ich habe mir deinen heißgeliebten § 370 rausgesucht und und zitiere mal den Absatz 3
"In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.§in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,
2.§seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger (§ 11 Absatz 1 Nummer 2a des Strafgesetzbuchs) missbraucht,
3.§die Mithilfe eines Amtsträgers oder Europäischen Amtsträgers (§ 11 Absatz 1 Nummer 2a des Strafgesetzbuchs) ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht,
4.§unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, oder
5.§als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach Absatz 1 verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchssteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile erlangt."
Junge Junge, du bist tatsächlich gleich am ersten Satz gescheitert. "...6 Monate bis 10 Jahre...) heißt es da. Die Mindeststrafe von 6 Monaten hast du doch glatt übersehen.
P.S. Es schwafelt sich aber auch so genüsslich, wenn man seine niederen Instinkte mit hehren Werten verbrämen kann. Da fühlt sich der kleine Neidhammel auch mal als großer Gerechter. |