Sherlock, das hat m.E, nichts mit dünnen Umsätzen zu tun. Es gibt viele Investmentfonds die von Bilanzierenden gehalten werden. Es sind durchaus Unterschiede im Handeln und der steuerlichen Absetzung vorhanden. Handelsrechtlich wird der einheitliche VG "Anteil am Investmentfonds" bilanziert. Eine Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB (Anlagevermögen) bzw. § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB (Umlaufvermögen) kommt nur in Betracht, soweit der Börsen- oder Marktpreis (Rücknahmepreis des Investmentfonds) unter die AK gesunken ist. Sherlock, somit ist es durchaus möglich, dass noch große Börsenumsätze bis zum Jahresende generiert werden. Muss nicht....aber kann. Grundsätzlich stimmt es aber nicht, dass „dünne“ Börsenumsätzte vorliegen müssen. Ich persönlich halte meine Aktien bis etwa zum fairen Wert, dann bin ich erstmal raus. BP 8 Euro und Shell 24 Euro. Dann bin ich persönlich draußen, da ich glaube, dass die Aktien dann vom Markt fair bewertet worden sind. Solange halte ich. |