S2M kommt so schnell nicht zur Ruhe. Neben UC wird die S2M Rechtsabteilung sich ab sofort gegen Ansprüche von Zeichnern der Anleihe Nr. 8 wehren müssen. Jeder einzelne Anleger ist zwar nur ein kleiner Fisch. Hier wird es jedoch die große Anzahl an Verfahren sein, die für S2M eine Herausforderung darstellen wird.
Der wesentliche Fehler des Wertpapierprospektes zur Anleihe Nr. 8: S2M hat weder im ursprünglichen Prospekt NOCH im Nachtrag Nr. 1 darauf hingewiesen, dass Ferrostaal sich ab Oktober 2010 NICHT mehr an der Finanzierung der US-Projekte beteiligt hatte. Damit wurde suggeriert, dass der wichtigste Kooperationpartner noch voll hinter dem Projekt steht.
Aufgrund dieses gravierenden Fehlers (Weglassen einer entscheidungsrelevanten Information) besteht für S2M ein erhebliches Risiko, dass ein Großteil der Emissionserlöse aus der Anleihe Nr. 8 wieder an die Anleger zurückgezahlt werden muss. Sobald intern diese Rechtsfrage abschließend geklärt ist, müsste S2M umgehend das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnen (oder wird hier auf die Dummheit der Anleihezeichner gesetzt?).
Je mehr Cash die Zeichner der Anleihe Nr. 8 zurückbekommen, desto weniger bleibt für die Gläubiger der übrigen Anleihen übrig (irgendwie logisch).
Ferner stellt sich die Frage, ob S2M den Ibersol-Fonds liquidiert und welches Auseinandersetzungsguthaben hier an die Anleger vergütet wird. |