Ferrostaal AG Essen Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1, 256 Abs. 7 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1, 256 Abs. 7 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Eine Aktionärin hat gegen die von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. Mai 2011 unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 10 festgestellten geänderten Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 1999/2000, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 sowie den von der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2011 unter Tagesordnungspunkt 11 festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage erhoben.
Für den Fall, dass die genannten Anträge ohne Erfolg bleiben sollten, hat die Aktionärin Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage gegen die von der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2011 unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 10 gefassten Beschlüsse über die Feststellung der geänderten Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 1999/2000, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 sowie den von der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2011 unter Tagesordnungspunkt 11 gefassten Beschluss über die zur Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 erhoben.
Die Klage ist beim Landgericht Dortmund, 18. Zivilkammer - IV. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 18 O 72/11 anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
Essen, im Juli 2011 |