(Un-)Ordnungsmäßigkeitsuntersuchung Die Art und Weise, wie eine solche Untersuchung ablaufen sollte, lässt sich aus der Konkurspraxis ableiten. Dort ist die Untersuchung von Unregelmäßigkeiten schon seit Jahrzehnten eine wichtige Aufgabe des Konkursverwalters. Bisher wurde diese Aufgabe immer in § 68 Fw "hineingelesen". Eine Grundlage für die Ursachenforschung konnte auch in den §§ 2:138 und 2:248 des Bürgerlichen Gesetzbuches gefunden werden, die implizit eine Untersuchung der tatsächlichen Ursachen eines Konkurses verlangen.26 Erst kürzlich, mit dem Gesetz zur Stärkung der Stellung des Treuhänders, wurde die Ursachenforschung ausdrücklich im neuen Absatz 2 des § 68 Fw. verankert. Dieser Absatz lautet: "Der Verwalter: a. hat bei der Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse zu prüfen, ob es Unregelmäßigkeiten vorliegen, die den Konkurs verursacht oder zumindest dazu beigetragen haben, die Liquidation der Konkursmasse erschwert oder das Konkursdefizit erhöht haben; b. unterrichtet den Aufsichtsrichter vertraulich darüber; und c. erstattet, wenn er oder der Aufsichtsrichter es für erforderlich hält, Bericht oder meldet Unregelmäßigkeiten an die zuständigen Behörden."
source:24. Zie ook Karapetian 2019 die vermoedelijk op hetzelfde punt doelt met de verschuiving van faillissement naar insolventie als het relevante scharnierpunt voor verschillende insolventie- rechtelijke regels en leerstukken. |