anstatt eine nicht funktionierende Aktienzählung ,wenn diese funktionieren soll,kostet es nur Geld und betrifft gerade mal ein fraud,solltet Ihr jetzt mal alles daran setzen,das Öffentlichkeit hergestellt wird und Staatsanwaltschaft und Finanzaufsicht fragen zu den Phantomaktien stellt,zu Xetra Abmeldung ermittelt, warum eine Aktienzusammenlegung ,spätestens mit step 2 unterblieben ist,warum man vor Gericht nicht insolvent war,sich aber seit Monaten insolvent sieht,wenn...warum man keine directors dealing tätigte,seit dem Bilanzskandal ,warum man keine Kapitalerhöhung ermöglichte,also hier besteht ein Zusammenhang mit der Aktie im Keller halten,Verweigerung der Aktienzusammenlegung. Nur wenn denen klar wird,das Sie um persönliches Verschulden nicht herum kommen,und es nun darauf ankommt die Bestrafung / das Nachtatverhalten ! zu bewerten,dann werden die bereit sein,das Wort shareholder anstatt stakeholder zu verwenden.In diesem Zusammenhang muss die verweigerte Auszahlung an die Altaktionäre auch gesehen werden,und ein Hinweis,das das WHOA nicht den geschlossenen Vergleich betrifft. Ja natürlich betrifft es den,die Altaktionäre warten auf Ihre Zahlung nebst Verzugszinsen. So müsst Ihr argumentieren,wenn wir Erfolg haben wollen. |