Meine Meinung zum Fortbestand der AG: Die Rechtsform ist ja "Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG" - somit erwirbt man mit dem Kauf der AB1000 nur Anteile an der PLC, also dem Komplementär / Vollhafter der KG. Wenn jetzt die AB durch Herrn Wöhrl komplett weitergeführt werden soll, dann heißt das nicht, dass es auch die PLC weiter geben muss. Daher spricht er ja auch im Interview davon, dass die Gläubiger nicht leer ausgehen sollen - von Altaktionären ist nicht die Rede :-)
Ergo könnte es m.M.n. lohnender sein, die Anleihen für einen Zock zu kaufen, um dann im zweiten Schritt Anteile an der "neuen Air Berlin" zu bekommen. Ich gehe davon aus, dass sein Übernahmeplan einen "debt to equity swap" beinhalten wird, ähnlich z.B. seinerzeit bei der I.V.G Immobilien AG: Die Anleihegläubiger konnten Ihre Schulden in Anteile des (neuen) Unternehmens tauschen, wogegen die alten Aktien wertlos gestellt wurden. |