Wirecard - beste Aktie 2014 - 2025 Kistenking Kistenking: ist doch testiert 20:23#70542
Jahres-und Konzernabschluss Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss der Wirecard AG zum 31. Dezember 2017, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie die Lageberichte für die Gesellschaft undden Konzern geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsver-merk versehen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Wirecard AG wurden gemäß Han-delsgesetzbuch (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Wirecard AG wurden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Zudem wurde die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, mit einer Prü-fung der nichtfinanziellen Konzernerklärung zur Erlangung begrenzter Sicherheit nach ISAE 3000 beauftragt undhat einen entsprechenden Bericht erstellt.Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 11. April 2018 den Konzernabschluss und Lagebericht für den Konzern, den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und den geplanten Gewinnverwendungs-vorschlag des Vorstands intensiv erörtert und geprüft. Die erforderlichen Unterlagen lagen den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung vor, so dass ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung des Aufsichtsrats teil, berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand den Aufsichtsratsmitgliedern für er-gänzende Auskünfte zur Verfügung. Er erläuterte auch seine Feststellungen zum Kontroll-und Risikomanagementsystem der Gesellschaft bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Der Ab-schlussprüfer legte zudem seine Unabhängigkeit dar und informierte über Leistungen, die er zu-sätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen im Geschäftsjahr 2017 erbracht hatte.Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und stellte fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 11. April 2018 den Konzernabschluss der Wirecard AG nach IFRS für das Geschäftsjahr 2017 gebilligt undden im Geschäftsbericht 2017 abgedruckten Bericht des Aufsichtsrats vom 11. April 2018 sowie den mit der Erklärung zur Unter-nehmensführung zusammengefassten Corporate Governance-Bericht verabschiedet. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 25.April2018 den vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 6und den Lagebericht der Wirecard AG, die nach § 315b HGB erstmalig zu erstellende, nichtfinan-zielle Konzernerklärung und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers intensiv erörtert und ge-prüft. Die erforderlichen Unterlagen lagen den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung vor, so dass ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung des Aufsichtsrats teil, berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfun-genund stand den Aufsichtsratsmitgliedern für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Auf-sichtsrat stimmte dem Ergebnis der Prüfungendurchden Abschlussprüfer zu und stellte fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungenkeine Einwendungen zu erheben waren. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 25. April 2018 den Jahresabschluss der Wirecard AG nach HGB für das Geschäftsjahr 2017 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss im Sinne von §172 AktG festgestellt. |