dabei. Rentenbeitragsrückerstattung in Form von Rentenzahlungen ! Die monatliche Rentenauszahlung ist für mich nichts anderes als eine Rentenbeitragsrückerstattung. Doch der Reihe nach. Die Rentenrücklagen liegen zur Zeit bei zirka 32 Milliarden Euro, das ist ein sattes Plus.
Wenn ich die durchschnittlichen Beitragseinzahlungen eines Arbeiters/ Renteneinzahlers und den Beitragszuschuss des Arbeitgebers auf 45 Berufsjahre festsetze, und dabei ein Renteneintrittsalter von 65 Jahre zu Grunde lege, müsste der Rentenberechtigte zirka 78 – 80 Jahre alt werden um seine eingezahlten Rentenbeiträge in vollem Umfang zurückzubekommen. Und dennoch wird die Rente bezuschusst, das kann aber nicht an den fleißigen Beitragszahler liegen – siehe Versicherungsfremde Leistungen -
Zu Grunde lege ich dabei einen monatlichen Durchschnittsverdienst von 2500-2700 Euro ( derzeit beträgt der Rentenbeitrag noch 18,6 Prozent des Bruttolohns ) und eine Durchschnittsrente von zirka 1200 bis 1300 Euro monatlich. Erst nach 12-15 Jahren müsste die Rentenkasse die Rente des Durchschnittsverdieners in vollem Umfang übernehmen . Wer mehr verdient, und mehr einzahlt, erhält mehr und bei weniger Verdienst und Einzahlungen eben weniger. Bei der Berechnung zur Rentenbeitragsrückerstattung kann es natürlich zu Schwankungen kommen, doch im wesentlichen ändert sich aber nichts.
In Betracht muss man auch die Arbeiter ziehen, die noch vor ihrer ersten Rentenzahlung versterben, und die, die nur einige Jahre Rente bekommen und durch Krankheit , Unglück o.ä. kurz nach der ersten Rente oder ein paar Jahre später versterben. Die Witwe / Witwer erhalten eine sogenannte Witwenrente. Nun muss man sich fragen, wer von den Menschen die 45 Jahre „durcharbeiten“ wird schon 80 Jahre und älter damit er seine eingezahlten Beiträge zurückerhält? Die Mütterrente wird selbstverständlich auch von der Rentenkasse bezahlt. Hinzu kommt eine Aufstockung auf eine Grundrente, wenn die Bezugsperson eine sehr kleine Rente hat.
Doch vielleicht muss nicht nur die Rente sich einer größeren Reform unterziehen, sondern auch die Rentenversicherungsträger als Deutsche Rentenversicherung. Seitdem sich die BFA mit der LVA am 27.09.2005 zusammengeschlossen haben scheint mir der Apparat nur noch monströser geworden zu sein aber keinesfalls effektiver zu arbeiten. Vielleicht verdienen einige zu viel und darum erhalten andere zu wenig. Vielleicht wäre eine Personaloptimierung von Nöten. Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über, so glaube ich, 16 „Zweigstellen“ und das im digitalen Zeitalter. Sie beschäftigt 17.555 Mitarbeiter – und das im digitalen Zeitalter. Mitarbeiter kosten Geld, sogar viel Geld, und wer bezahlt dieses viele Geld für die 17.555 Mitarbeiter? Wenn die Mitarbeiter nicht durch die Rentenbeiträge finanziert werden, wer zahlt sonst das Gehalt für 17.555 Mitarbeiter? Wie den auch sei, es leuchte mir nicht ein, warum man im elektronischen Zeitalter für Verwaltung, Beratung und Auszahlung ( reine Routine) 17.555 Mitarbeiter braucht.
Zitat:
Versicherungsfremde Leistungen
In der Gesetzlichen Rentenversicherung existieren zahlreiche versicherungsfremde Leistungen. Hierzu gehören beispielsweise Ersatzzeiten, Renten nach dem Fremdrentengesetz, Anrechnungszeiten, die Höherbewertung der Berufsausbildung und der Sachbezugszeiten, die Rente nach Mindesteinkommen, abschlagsfreie Renten vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters oder besondere Regelungen in den neuen Bundesländern. Einige Autoren zählen auch die Hinterbliebenenrenten dazu.[1][2][3] Während für die schon vor dem 1. Juli 2014 anerkannten Kindererziehungszeiten gilt, dass die Renten dafür aus Steuermitteln gezahlt werden, wird die für die von diesem Termin an berücksichtigte "Mütterrente", d. h. der zweite Entgeltpunkt für die vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kinder, bislang noch aus dem Beitragsaufkommen berechnet. Gemäß Sozialbeirat gehören „Renten aus den Erziehungszeiten der vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kinder ... der Finanzierungsverantwortung des Bundes zugeordnet.“ Demzufolge plädiert er dafür, dass „die geplante Ausweitung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten durch Bereitstellung der dafür zusätzlich erforderlichen Mittel aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Dies ist auch deshalb geboten, um die finanzielle Nachhaltigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu gefährden.“ Zitat Ende.
https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsfremde_Leistungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Rentenversicherung_Bund
----------- Wo Angst herrscht verkriecht sich die Vernunft. |