"Die Gesellschaft hat ein langfristiges Mitarbeiteraktienprogramm (das "ESRS") eingeführt. Nach dem Scheme of Arrangement übernahm Steinhoff N.V. die Verpflichtungen zur Gewährung künftiger Aktienrechte an die Teilnehmer des Aktienprogramms, die seit dem 1. Dezember 2014 gewährt wurden. Der Zweck des ESRS bestand darin, wichtige Führungskräfte und leitende Mitarbeiter, die in der Lage sind, die Leistung des Konzerns zu beeinflussen, auf einer Grundlage anzuziehen und zu halten, die die Interessen dieser Mitarbeiter mit denen des Konzerns, des jeweiligen Arbeitgeberunternehmens und der Aktionäre der Gesellschaft in Einklang bringt. Am Tag der Zuteilung erhält der Mitarbeiter ein Recht auf die Aktien ("Aktienrechte"), die am Tag der Unverfallbarkeit übertragen werden. Die Anzahl der Aktien, die unverfallbar werden, hängt davon ab, ob die von der Personal- und Vergütungskommission festgelegten Leistungskriterien erfüllt wurden. Die Unverfallbarkeit liegt ebenfalls im Ermessen des Personal- und Vergütungsausschusses. Der Mitarbeiteraktienplan wird in Form von Aktien abgegolten. Der ESRS unterliegt den folgenden Bedingungen: a) Rechte werden qualifizierten Führungskräften auf jährlicher Basis gewährt. b) Die Rechte werden am dritten Jahrestag der Zuteilung unverfallbar, sofern die vom Personal- und Vergütungsausschuss zum oder um den Zeitpunkt der Zuteilung herum festgelegten Leistungskriterien erfüllt wurden; und c) Falls die Leistungskriterien bis zum dritten Jahrestag der jeweiligen jährlichen Zuteilung nicht erfüllt werden, verfallen alle mit der jeweiligen Zuteilung verbundenen Rechte. Die folgenden Leistungskriterien wurden vom Personal- und Vergütungsausschuss festgelegt: a) Die Teilnahme des Mitarbeiters an dem Aktienprogramm hängt von der finanziellen Leistung der Gruppe und des Arbeitgebers ab, und zwar kumuliert über einen Zeitraum von drei Jahren (der "Bewertungszeitraum"); b) Der Mitarbeiter muss sich auf kumulativer Basis für die Teilnahme am jährlichen Bonusprogramm qualifizieren, das von seinem Arbeitgeber für den Bemessungszeitraum verwaltet wird; und c) der Arbeitnehmer hat seine wichtigsten Leistungsindikatoren während des Bemessungszeitraums erfüllt. Aktienabfindung Der beizulegende Zeitwert der den Mitarbeitern gewährten Aktien mit aufgeschobener Lieferung und der Aktienrechte wird als Personalaufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird am Tag der Gewährung ermittelt und über den Zeitraum als Aufwand erfasst, in dem die Mitarbeiter Leistungen erbringen müssen, um einen uneingeschränkten Anspruch auf die Eigenkapitalinstrumente zu erwerben. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Instrumente wird unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsverfahren und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Instrumente gewährt werden, ermittelt. Der als Aufwand erfasste Betrag wird angepasst, um die tatsächliche Anzahl der Aktien mit aufgeschobener Lieferung und der Aktienrechte, die unverfallbar werden, widerzuspiegeln, es sei denn, die Verwirkung ist nur darauf zurückzuführen, dass die Aktienkurse den Schwellenwert für die Unverfallbarkeit nicht erreichen. In Anbetracht der angepassten Ergebnisse der Gruppe im Berichtszeitraum 2017 revidierte das Management frühere Schätzungen der Anzahl der Aktien, die letztendlich für jede offene Zuteilung unverfallbar werden. Die revidierte Schätzung der Geschäftsleitung lautete, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass weitere Aktien im Rahmen offener Zuteilungen unverfallbar werden. Die Zuteilung aus dem Jahr 2017, die die letzte verbleibende offene Zuteilung war, wurde im Berichtszeitraum 2020 bewertet und die Aktienrechte wurden verwirkt. In den Berichtszeiträumen 2019 und 2020 wurden keine Aufwendungen aus den anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente von Steinhoff ESRS als Teil der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst."
S. 223 Konzernbilanz 2020 |