Grundsätzlich gilt in Syrien beispielsweise, dass Frauen ab 17 Jahren heiraten können - mit Genehmigung schon ab 15. Ein Syrer hat das Recht, bis zu 4 Ehefrauen zu besitzen. Was passiert, wenn der Flüchtling nach Deutschland kommt? Dann wird er mit Bigamie bzw. Polygamie kein Problem haben. Denn etliche Muslime in Deutschland sind mit mehreren Frauen verheiratet. Einige können ihren Miniharem nur dank Hartz IV finanzieren. Bigamie ist schon einmal durch ein 2004 erteiltes Urteil durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, welches besagt, dass ein irakischer Flüchtling auf Kosten des deutschen Staates mit zwei "Ehefrauen" legal in Deutschland leben darf, erlaubt worden. "Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. " Die Klage ging von der Zweitfrau aus. Der deutsche Staat, also der Beklagte, trug die Kosten der Verfahren durch zwei Instanzen.
Quelle: OVG-RHEINLAND-PFALZ – Aktenzeichen: 10 A 11717/03.OVG Also Bigamie ist schon mal erlaubt, aber man könnte ja eigentlich auch 4 Frauen haben: Den Trend zur Vielehe hat der deutsche Gesetzgeber 2009 auch noch durch eine Änderung des Personenstandsgesetzes erleichtert. Er hat nämlich den Vorrang der staatlichen vor der religiösen Trauung aufgehoben – mit der Folge, dass jede katholische oder protestantische, aber eben auch jede muslimische Trauung vor der staatlichen stattfinden kann. Wäre es umgekehrt, könnten religiöse Ehen erst nach standesamtlichen geschlossen werden. Dabei könnte dann mithilfe des Personenstandsregisters sehr schnell entdeckt werden, wer schon verheiratet ist und wer nicht. Aber durch Imam-Ehen, die von Geistlichen nach der Scharia geschlossen werden, kann das Verbot der Polygamie leicht unterlaufen werden. „…Wer da glaubt, dass Vielweiberei nur noch ein Hobby von arabischen Scheichs und Golf-Potentaten ist, der irrt. Die Vielehe gehört inzwischen wieder zur Lebenswirklichkeit muslimischer Migranten in Deutschland, nicht offiziell, aber im Geheimen…“ Gründe dafür, dass sich die Polygamie trotz Verbots hierzulande einnistet, sind u. a., dass die Scharia Vielehen mit bis zu vier Frauen duldet und es den Imamen nicht interessiert, ob sie gerade die Erst-, Zweit- oder Drittfrau trauen, werden doch religiöse Eheschließungen nicht kontrolliert.
Und was besonders attraktiv ist: Wirtschaftlich braucht der Mann sich nicht um die Zweitfrau zu kümmern, weil der Staat die Unterhaltspflichten für die Zweitfrau und ihre Kinder über Hartz IV übernimmt. Diesen Luxus können sich in arabischen Ländern nur Reiche leisten, in Deutschland aber übernehmen das die Jobcenter, sodass auch Arbeitslose der Vielweiberei frönen können. Die Ohnmacht der Jobcenter gegenüber Mehrehen hat zwei Ursachen. Imam-Ehen haben, erstens, nach unseren Gesetzen keine rechtliche Bedeutung. Und zweitens tricksen die nur religiös verheirateten Zweit- oder Drittfrauen beim Jobcenter: Sie geben sich als Alleinerziehende aus und geben vor, den Vater nicht zu kennen – was ihnen den zusätzlichen Vorteil bringt, außer den üblichen Sätzen noch einen Alleinerziehendenzuschlag zu kassieren. http://www.welt.de/politik/deutschland/...n-Parallelgesellschaft.html
Übrigens:
§ 172 StGB stellt etwas unter Strafe, das in unserer westlichen Wertordnung nicht akzeptiert wird: die Doppelehe (Bigamie). "Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. http://www.123recht.net/Bigamie,-172-StGB-__a37897.html
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