hier eine Antwort von Herrn Penner, vielen Dank dafür !
Es handelt sich bei Hengrui die jetzt die Zulassung in China bekommen haben nicht um einen Geschäftspartner der PAION, und es handelt sich bei Hengruis Tosylatsalz nicht um eine Substanz der PAION. Hengruis Aktivitäten, die nicht ungewöhnlich für China sind, sind uns bekannt. PAION sieht keine Veranlassung, Hengruis Aktivitäten zu kommentieren. Was die Verbindungen angeht, entwickelt PAIONs Lizenzpartner in China, Yichang Humanwell, PAIONs Remimazolam Besylatsalz. Damals wurde sich bewusst gegen eine Patentierung des von Hengrui verwendeten Tosylatsalzes entscheiden, da es eine schlechtere Stabilität im Vergleich zum Besylatsalz aufweist und aus unserer Sicht für eine kommerzielle Nutzung ungeeignet ist.
Selbstverständlich werden PAION und Yichang Humanwell jede etwaige Verletzung geistigen Eigentums sehr sorgfältig beobachten und wenn nötig geeignete Maßnahmen ergreifen.
Gerne verweise ich an dieser Stelle auch auf die im Geschäftsbericht 2018 auf Seite 68 veröffentlichte Passage: Für den chinesischen Markt wird von einem Mitbewerber von PAIONs dortigem regionalen Lizenznehmer Yichang Humanwell ein konkurrierendes Remimazolam-Produkt entwickelt. Sollte es zu einer Marktzulassung dieses Produkts innerhalb eines bestimmten Zeitraums kommen und eine Vermarktung ohne Verletzung der bestehenden Patente von Yichang Humanwell und PAION möglich sein, könnten sich die potentiellen Verkaufserlöse von PAIONs dortigem Lizenznehmer deutlich verringern. Darüber hinaus wäre PAION zur Leistung von Zahlungen in Höhe von EUR 1,75 Mio. (teilweise gegen Verrechnung mit den Lizenzgebühren) an Yichang Humanwell verpflichtet und der Prozentsatz der umsatzabhängigen Lizenzgebühren würde sich von 10 % auf 5 % halbieren. PAION geht davon aus, dass der bestehende Patentschutz eine erfolgreiche Vermarktung des konkurrierenden Produkts verhindert und würde im Falle einer potentiellen Marktzulassung dieses Produkts in Kooperation mit Yichang Humanwell entsprechende rechtliche Schritte prüfen, sofern bestehende Patente dabei verletzt werden sollten. Es handelt sich um ein hohes Risiko.
Sowie im Geschäftsbericht 2018 auf Seite 106: PAION ist verpflichtet, dem chinesischen Lizenznehmer Yichang Humanwell im Falle der Vermarktung eines konkurrierenden Remimazolam-Produkts in China durch einen Mitbewerber innerhalb eines bestimmten Zeitraums EUR 1,5 Mio. zu zahlen. Ferner sind in diesem Zusammenhang TEUR 250 der 2018 vereinnahmten Meilensteinzahlung aus der Einreichung des Marktzulassungsantrags in China als Rückerstattungsverbindlichkeit bilanziert, die bei Eintritt des oben genannten Falls an Yichang Humanwell zu erstatten wären, allerdings mit zukünftigen Lizenzzahlungen verrechnet werden würden. Darüber hinaus würde bei Eintritt des oben genannten Falls eine Reduktion zukünftiger Lizenzzahlungen erfolgen. In Kooperation arbeiten PAION und Yichang Humanwell gemeinschaftlich daran, dieses Szenario zu vermeiden. PAION würde im Falle einer potentiellen Marktzulassung dieses Produkts in Kooperation mit Yichang Humanwell entsprechende rechtliche Schritte prüfen, sofern bestehende Patente dabei verletzt werden sollten. |