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Hamburg, Deutschland - 17. April 2019 - Die Senvion Holding GmbH (die "Emittentin") gab heute bekannt, dass sie gemäß ihrer zuvor angekündigten Zustimmungsersuchen (die "Aufforderung") am 16. April 2019 die Zustimmungen (die "Zustimmungen") von Inhabern mit mindestens einer Mehrheit des Gesamtnennbetrags ihrer ausstehenden Schuldverschreibungen (solche Zustimmungen) erhalten hat, die "Erforderlichen Zustimmungen") zu bestimmten Änderungsvorschlägen (die "Vorgeschlagenen Änderungen") zum Schuldschein in Bezug auf die Schuldverschreibungen (das "Indenture"), wie in der Aufforderung zur Einholung der Zustimmung der Emittentin vom 15. April 2019 (in der Fassung vom 16. April 2019, die "Aufforderung zur Einreichung der Zustimmung") näher beschrieben.
Nach Erhalt der erforderlichen Genehmigungen teilte die Emittentin der Deutschen Trustee Company Limited (der "Treuhänder") mit, dass die erforderlichen Genehmigungen eingegangen sind (so genannte "Wirksamkeitszeit"), wodurch die vorgeschlagenen Änderungen in Kraft traten. Unmittelbar nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens haben die Emittentin und der Treuhänder in Bezug auf die Schuldverschreibungen einen zusätzlichen Schuldverschreibung (der "zusätzliche Schuldverschreibung") durchgeführt, wodurch die vorgeschlagenen Änderungen in Kraft getreten sind.
Da der Zeitpunkt des Inkrafttretens nun gekommen ist, sind die Emittentin und der Treuhänder in das Supplemental Indenture eingetreten und die vorgeschlagenen Änderungen sind in Kraft getreten, die Inhaber können ihre Einwilligungen nicht mehr widerrufen, und jeder gegenwärtige und zukünftige Inhaber ist an die vorgeschlagenen Änderungen gebunden, unabhängig davon, ob dieser Inhaber eine Einwilligung erteilt hat oder nicht. Infolgedessen hat die Emittentin beschlossen, die Aufforderung mit sofortiger Wirkung und vor 16:00 Uhr Londoner Zeit am 18. April 2019, der zuvor angekündigten Verfallszeit, vorzeitig zu beenden, und die Inhaber werden nicht mehr aufgefordert, ihre Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen abzugeben. Einwilligungen, die nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachungen abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt. Wie bereits angekündigt, wird den Inhabern im Zusammenhang mit der Aufforderung keine Gebühr gezahlt.
Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt kein Angebot zum Kauf von Schuldverschreibungen, keine Aufforderung zum Kauf von Schuldverschreibungen oder eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten an die Inhaber dar und gilt nicht als Kaufangebot, Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots oder Aufforderung zur Abgabe von Zustimmungen in Bezug auf Wertpapiere der Emittentin oder ihrer verbundenen Unternehmen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Solche Aussagen sind in der Regel nicht historischer Natur und beinhalten insbesondere Aussagen über die Pläne, Strategien, Geschäftsaussichten, Veränderungen und Trends der Emittentin in ihrem Geschäft und den Märkten, in denen sie tätig ist. Diese Aussagen basieren auf den aktuellen Plänen, Erwartungen, Annahmen und Annahmen des Managements über zukünftige Ereignisse, die sich auf die Emittentin auswirken, und beinhalten daher eine Reihe von Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten abweichen, die nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten. Daher kann keine zukunftsgerichtete Aussage gemacht werden. Die Emittentin übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum, an dem diese Aussage gemacht wird, widerzuspiegeln oder um das Eintreten unerwarteter Ereignisse zu reflektieren.
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