...aber Du darfst das natürlich gerne handhaben wie Du möchtest.
Und ich werde mir jetzt auch gerne nochmal die Mühe machen, auf Deinen Beitrag oben einzugehen und Dir dabei all den Unsinn im Einzelnen aufzuzeigen, den Du da behauptest:
a) Abschaffung der Lizenzschranke
..ich hatte mich aus weiterem Interesse, die Tage nochmal etwas weiter damit befasst. Kurz und vereinfacht zusammengefasst ging es dabei um ein Steuersparmodell, bei dem Unternehmen ihre Lizenzen an Tochterunternehmen verkaufen und hinterher zurückleasen, die dann in Ländern sitzen, in denen Lizenzeinahmen in einer Weise geringer zu versteuern sind, die nicht mit den OECD-Richtlinien konform ist. Die Einführung der deutschen Lizenzschranke hat dabei, obgleich es sich dabei um einen deutschen Alleingang gehandelt hat, dazu geführt, dass nun die meisten OECD-Staaten die Versteuerung von Lizenzeinahmen mittlerweile längst auf eine Weise umgestellt haben, die mit den OECD-Richtlinien konform ist und bei der die Lizenzschranke gar nicht greift. Durch die Einführung einer OECD-weiten Mindeststeuer von 15% wird zudem künftig sichergestellt, dass Unternehmen künftig ihre Steuerlast nicht durch missbräuchliche Konstruktionen unter diese Schwelle senken können.
Was hier also de facto eingeführt wurde, ist keine Entlastung von Unternehmen, sondern es wurde mit der Einführung der Mindeststeuer die Möglichkeit, Steuern zu vermeiden gerade entsprechend begrenzt! Wobei man nun gleichzeitig eine Regelung abgeschafft hat, die praktisch ohnehin kaum noch einen tatsächlichen Anwendungsbereich findet, von den damit verbundenen Auskunfts- und Nachweispflichten, die dem Lizenznehmer dabei auferlegt wurden, nicht ganz unproblematisch war, und die soweit auch alleine in Deutschland existiert hat. Dass diese Regelung dann praktisch kaum noch relevant ist, kann man nicht nur bei E&Y nachlesen, sondern es zeigt sich im Übrigen dann ja auch praktisch daran, dass durch den Wegfall nur geringe Steuerausfälle entstehen.
Das Ziel dieser ganzen Anstrengung ist es gewesen, die Unternehmenssteuerung international mehr miteinander zu harmonisieren, und dieser Geist zeigt sich dann auch in der mittlerweile im Grunde obsolet gewordenen Lizenzschranke und eben gerade keine Bevorteilung von internationalen Großkonzernen, denen gerade im Gegenteil, die Möglichkeiten zur Steuervermeidung erheblich begrenzt wurden!
b) Kindergrundsicherung
"Mit seinem Angebot von lediglich 2 Mrd. Euro kann man dieses Ziel nicht erreichen, zumal er damit sogar um 50% unter dem von der FDP 2020 in deinem Handelsblatt-Artikel erwähnten "Kinderchancengeld" bleiben würde."
Du vergisst dabei , dass das Kindergeld seitdem nun aber bereits erhöht wurde, das Volumen dieser bereits erfolgten Erhöhung müsstest Du zu den 2 Milliarden also noch dazu rechnen bzw. andersherum aus den ursprünglichen 4 Milliarden schon herausrechnen.
Deine Behauptung ist unter Berücksichtigung dieser Umstände also unzutreffend.
..."und rückt damit m.E. weit vom Geist der Koalitionsvereinbarung ab. Diese lautet: "Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen."
..tut er nicht, in der Koalitionsvereinbarung ist lediglich vereinbart worden, die diversen Einzelansprüche auf Kinder betreffende Transferleistungen in einem Anspruch zusammenzufassen, nicht von einer Erhöhung (wenn ich da richtig informiert bin, wenn es falsch ist korrigiere mich bitte)
Des Weiteren wurden die Sätze dann ja auch bereits erhöht! Auch hier sind Deine Behauptungen also unzutreffend.
c) Abschaffung der Kinderfreibeträge
"Von einer Abschaffung der Kinderfreibeträge zur Finanzierung will Lindner offensichtlich nichts wissen, weil seine Klientel davon profitiert."
Wovon Du offenbar nichts wissen möchtest, ist der Umstand, dass das Existenzminimum von Kindern aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden muss.
Es geht hier nicht um Klientelpolitik, sondern um verfassungsrechtlich verankerte essentielle Grundsätze der Steuergesetzgebung, die sich darin wiederfinden, und die man nicht einfach über den Haufen werfen kann.
Sich darauf zu konzentrieren, welche Einkommen davon mehr oder weniger profitieren geht dabei zudem am Thema bzw. an der Bedeutung und Ratio dieser Grundsätze vorbei.
Überleg Dir doch mal selbst, worin die Ratio von Grundfreibeträgen, Kinderfreibeträgen sowie auch der Absatzbarkeit von Unterhaltsleistungen (zu denen man verpflichtet ist) oder auch der Krankenkassenbeiträge und anderer Versicherungen liegen könnte?
Dass davon jetzt nur diejenigen effektiv profitieren, die auch ein gewisses Maß an Steuern zahlen, die damit gemindert werden können ist klar, dies dann aber als Ungerechtigkeit zu betrachten, zeugt von einem völligen Unverständnis dessen, worum es dabei im Kern geht, nämlich um die Frage, was legitimer Weise besteuert werden kann, und was von dem zu versteuernden Einkommen systematisch ausgeschlossen bleiben muss.
Wer auf ein zu versteuerndes Einkommen kommt, das ohnehin von der Steuer befreit wird, für den bleiben weitere Abschreibungsmöglichkeiten natürlich wirkungslos, aber er ist dann ja auch ohnehin schon bei Abzügen von null.
Durch das Kindergeld erhalten dann aber auch jene eine finanzielle Zuwendung, die nicht oder nicht so sehr von der Verminderung ihrer steuerlichen Belastung profitieren, wobei im Wege der Günstigerprüfung immer die Variante, Kindergeld oder Steuerfreibetrag gewählt wird, die sich für den Betroffenen mehr lohnt. Auch der Antrag auf Günstigerprüfung gehört dabei zu den grundlegenden Leitlinien der Steuergerechtigkeit.
An solche Dinge kann man nicht mal eben die Axt anlegen, ohne dabei elementare Grundsätze unseres Steuerrechts auf den Kopf zu stellen und in die Tonne zu treten. Die daraus erwachsenden Folgen hätten zudem auch eine systematische Konsequenz in anderen Bereichen.
Wenn das Existenzminimum des Kindes nicht mehr steuerfrei sein soll, wie wäre das dann z.B. systematisch damit vereinbar, weiterhin das eigene Existenzminimum steuerfrei zu stellen? Konsequenterweise müsste man dann also auch den eigenen Steuergrundfreibetrag abschaffen.
Das ist Verfassungsrechtlich zudem wie gesagt aber auch alles gar nicht möglich:
"Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei zu belassen" Beschluss vom 10. November 1998 - 2 BvL 42/93 https://www.bundesverfassungsgericht.de/...ls19981110_2bvl004293.html
Über solche Dinge denken Leute, die sowas fordern, dann aber offenbar gar nicht nach. Sie fokussieren sich einzig und allein darauf, ob jemand anderes am Ende irgendwo einen Euro zu viel im Portemonnaie haben und wie man das am besten verhindern könnte.
Und wenn Leute da vernünftiger Weise nicht mitgehen, dürfen sie sich dann noch als jemand ansprechen und diffamieren lassen "der die Reichen weiter beschenken und den Armen wieder etwas wegnehmen möchte" und wenn er das als unverschämt empfindet, packt man ihn dann auf die igno.
Denn wer moralisch gefühlt die vermeintlich richtige Position vertritt, meint dann wie so oft anscheinend, dass er sein Gegenüber aufgrund der moralischen Reinheit seiner Überzeugung nicht mehr fair und anständig behandeln bräuchte und auch die Wahrheit und Redlichkeit der Argumente dann ja auch irgendwo keine Rolle mehr spielten, nicht wahr?
Und auch hier wieder: "Mit dem Bevorzugen von Sachleistungen im Wert von 50 Euro (witzig und die damit verbundene Bürokratie! und dies von der FDP!) unterstellt man Eltern, daß sie ihren Kindern eine staatliche finanzielle Unterstützung nicht zukommen lassen."
Tut man nicht, …ungünstige Anreizsysteme möchte man nicht deswegen verhindern, da man nun irgendwem konkret oder abstrakt unterstellen wollte, diese dann auch tatsächlich Auszunutzen, es geht bereits um die bloße Möglichkeit an sich, die man als solche nicht implementieren möchte.
Ungünstige Anreizsysteme zu vermeiden ist so z.B. ja auch Teil jeder guten Unternehmenskultur, und hat nichts damit zu tun, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten dabei nun konkret irgendetwas unterstellen wollte, es geht darum, solche Anreizsystem vom schlichten Grundsatz her zu vermeiden.
Auch hier ist Dein Vorwurf also weder sachlich noch fair... |