Hier mal eine Übersicht mit diversen Auszügen von den Einträgen im Bundesanzeiger:
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft Frankfurt am Main Gesellschaftsbekannt-
machungen§Mitteilung über genehmigtes Kapital 2015 und zugehörige Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss 01.03.2016
Auszug: Die außerordentliche Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz- Aktiengesellschaft hat am 12. Oktober 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Oktober 2020, einmal oder mehrmals das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 6.200.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.200.000 Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe und der Durchführung der Kapitalerhöhungen festzulegen.
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft Frankfurt am Main Gesellschaftsbekannt-
machungen§Mitteilung über bedingtes Kapital II 2015 und zugehörige Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss 18.02.2016
Auszug: Die außerordentliche Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz- Aktiengesellschaft hat am 12. Oktober 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Oktober 2020, einmal oder mehrmals – auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Options- bzw. Wandlungspflicht) auf insgesamt bis zu 40.000.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 40.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sachleistung erfolgen.
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft Frankfurt am Main Gesellschaftsbekannt-
machungen§Mitteilung über bedingtes Kapital 2015 und zugehörige Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss 27.01.2016
Auszug: Bedingtes Kapital 2015 Die ordentliche Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz- Aktiengesellschaft hat am 10. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 4 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 bis zu 3.300.000 Bezugsrechte ("Aktienoptionsrechte") auf bis zu 3.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren. Zur Gewährung von Aktienoptionsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ist allein der Aufsichtsrat nach Maßgabe der beschlossenen Bestimmungen ermächtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Die Ausgabe der Aktienoptionsrechte an Bezugsberechtigte darf im Zeitraum von der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2015 bis zum Ablauf von 12 Wochen nach Eintragung des Bedingten Kapitals 2015 im Handelsregister erfolgen. An zukünftige Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer, die nach der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2015 bis zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 bestellt bzw. angestellt werden, sowie an das Vorstandsmitglied Stavros Efremidis in Bezug auf die Aktienoptionsrechte Vorstand (Tranche 2), können können Aktienoptionsrechte zudem jeweils während eines Zeitraumes von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Zwischenmitteilung für das dritte Quartal 2015, des Jahresergebnisses 2015 und der Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2016 ausgegeben werden (jeweils "Ausgabezeitraum").
Die maximale Laufzeit der gewährten Aktienoptionsrechte beträgt sechs Jahre. Die weiteren Bedingungen richten sich nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 4. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 4 der Tagesordnung.
Gleichzeitig wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.300.000,00 durch die Ausgabe von insgesamt bis zu 3.300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionsrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 gemäß den Regelungen in Tagesordnungspunkt 4 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.
Der Beschluss über das bedingte Kapital 2015 sowie die entsprechende Satzungsänderung wurden am 22. Januar 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (§ 4 Abs. 7 der Satzung). |