Wandelanleihe kann nur in einem eventuellen Verwässerungseffekt liegen, da die Verschuldung selbst durch die Verwendung der Anleihe (Ablösung der alten Anleihe) annähernd ein "Nullsummenspiel" ist, wie hier zutreffend festgestellt wurde. Würde die aktuelle Anleihe tatsächlich zur Umschuldung verwendet werden, entfiele die Wandlung der alten Anleihe. Das heißt: kein Verwässerungseffekt, obwohl selbiger seinerzeit eingepreist wurde. Das heißt auch: die Wandlung wäre ein "annäherndes Nullsummenspiel". (Kursunterschiede lasse ich erst mal außen vor).
Nun frage ich mich: woher kommen die neuen Aktien? Üblicherweise ergeht zusammen mit dem Vorstandsbeschluss zur Begebung einer Wandelanleihe ein Beschluss zur Begebung neuer Aktien zum gegebenen Zeitpunkt ("Vorratsbeschluss").
Da ich die Ereignisse nicht immer exakt mitverfolgt habe, meine Frage: wer weiß, wie der damalige Beschluss zur Begebung neuer Aktien gelautet hat und wie der entsprechende jetzige Beschluss lautet?
Diese Fragen sind deswegen von Bedeutung, weil im Falle eines "Neutralisierungseffekts" bei der Wandelung der heutige Kursabschlag annähernd grundlos wäre und alsbald korrigiert wird. Möglicherweise spielt dabei auch der Verfalltermin am Freitag eine Rolle. |