Das Urteil ist zu krass, ich kann mir nicht vorstellen, daß dies in einer Berufungsinstanz bestehen bleibt. Um was geht es?
Stürzenberger hat in einer Publikation die Allianz zwischen dem Islam und der Nazi Diktatur thematisiert. Mal abgesehen davon, daß es an dem Fakt aber auch rein gar nichts zu rütteln gibt, hat er zu diesem Zweck unter anderem ein Nazi Symbol gezeigt - neben anderen. Das nun so zu interpretieren, damit Werbung für die nationalsozialistische Gesinnung - sprich Verbreitung nationalsozialistischer Symbole - betrieben zu haben, ist eine Nummer, die kann einfach nicht durchgehen.
Demnach wäre jede historische Aufarbeitung, zu denen Bilder gehören, faktisch unmöglich, da ja die Sichtbarmachung von Hakenkreuz, SS-Runen o. Ä. als Verbreitung/Werbung für die Ideologie betrachtet werden müßte - obschon in 99,99% der Fälle, wie auch hier, das Gegenteil die Intention des Publizierenden ist.
Wenn solch ein Urteil in China, Rußland etc. ergangen wäre, dann würden auch ARD + ZDF berichtet haben, jede Wette. |