Boardmail an "123456a" Wertpapier: Lufthansa Posting melden bewerten 13.04.21 14:09 5446 Postings, 5893 Tage 123456A : ES WURDE JA VIEL ÜBER DIE SWISS UND AIRTRUST.... geredet. Nun bekommt man Klarheit.
Sehr geehrter XXXXXXXXXX,
die Hebung der stillen Reserven, erfolgte zur Stärkung des Eigenkapitals im Einzelabschluss der Deutschen Lufthansa AG. Wichtig ist, dass dies keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Lufthansa Group (Konzernabschluss nach Internationaler Rechnungslegung) hatte, da es sich um einen rein internen Sachverhalt handelte. Das Adjusted EBIT der Lufthansa Group hätte also in jedem Fall bei -5.4 Mrd. Euro gelegen. Profitiert hat hier lediglich der Einzelabschluss der Lufthansa AG nach deutschem Rechnungslegungsstandard HGB, in der Tat wäre das Einzelergebnis ohne die Transaktion deutlich negativer ausgefallen.
Zum Hintergrund:
Die Airtrust wurde bei dem Kauf mit ihrem damaligen Buchwert in der Bilanz der Deutschen Lufthansa AG aufgenommen. Der Wert entspricht dabei nicht dem Kaufpreis, da zusätzlich Darlehen gewährt wurden. Seit dem Kauf hat sich der Wert der Airtrust sehr positiv entwickelt, da Swiss sich von einer Fluggesellschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu einer sehr erfolgreichen Marke der Lufthansa Group entwickelt hat. Laut HGB Bilanzierung gilt für die Bilanzierung jedoch das Anschaffungskostenprinzip, das heißt der in der Bilanz aktivierte Wert spiegelt keine Wertentwicklung wieder. Jegliche positive Entwicklung spiegelt sich jedoch in steigenden stillen Reserven wieder, das ist ein ganz regulärer Vorgang.
Das Heben der stillen Reserven ist mit größerem Aufwand verbunden - die Airtrust musste hierfür intern umgehängt werden, von der Lufthansa AG in die Lufthansa Commercial Holding. Die Umhängung hat dazu geführt, dass die AirTrust neu bewertet wurde und die stillen Reserven hervorgetreten sind. Vor dem Krisenjahr 2020 bestand für die Durchführung eines so aufwendigen Prozesses schlicht keine Notwendigkeit, da das Eigenkapital der Lufthansa AG ausreichend stark war und in der Steuerung des Unternehmens der Konzernabschluss ausschlaggebend ist, der von der Transaktion nicht betroffen war. Die Neubewertung der AirTrust wurde unter Beteiligung externer Expertise gemäß der anzuwendenden Bilanzierungsstandards durchgeführt und vom Wirtschaftsprüfer separat geprüft und bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen |