Ihr habt weder Ahnung von der Materie noch habt ihr irgendwo nachgelesen, und das obwohl alles längst geschrieben ist. Es hätte ausgereicht, wenn ihr folgende Stichworte nachgeschlagen hättet :
1. Briefmarke 2. Urkunde 3. Betrug
Aber wie sich jeder ernsthaft gebildete Mensch denken kann, geht es hier wieder nicht um Kenntnis, Wahrheit oder Meinung sondern nur ums neidvolle Rumlügen und Beleidigen.
Rabatte dürfen nur aus ausgegebenen Briefmarken hergeleitet werden und wie ich sagte, ist das wegen der Urkundlichkeit der Briefmarke an die Marke selbst gebunden. Das wiederum ist direkt an die Zahlung gebunden. Eine blose Verrechenbarkeit ist nicht zulässig. Damit ist der Fall klar, es gilt, was schon zu Urgroßvaters Zeiten für die Post gegolten hatte. Nur die Marke zählt ! Aber damit ist auch klar, dass ihr davon keine Ahnung habt.
Daraus ergibt sich der Umsatz, denn es können natürlich auch Marken verkauft werden, die (noch) gar nicht benutzt werden. Und nur auf ausgegebene Marken kann nach Ausgabe der Rabatt gewährt werden.
Und wenn dann wieder einer mit GuV und so weiter ankommt, dann soll es wieder unter dem Deckmantel der Lügenarien verborgen werden, dass dieser Straftatbestand natürlich nicht zur Bildung von BWL-Lügnern gehört.
Der Betrug kommt nämlich nicht im Zusammenhang mit der Ausgabe/Bezahlung der Marken zu Stande sondern mit der Nichtauslieferung der Briefe, die in keinem Zusammenhang mit der Ausgabe/Bezahlung der Marken steht. Denn nur der Anteil der falschen Menge an den bezahlten Marken ergibt den Betrug. Ansonsten würde das ggf. dazu führen, dass mehr erstattet wird als Marken überhaupt ausgegeben worden sind.
Aber das sind juristische Fragen, die für euch Laien kaum verständlich sind.
Alles Gute
Der Chartlord |