Wohin wird das Stammkapital einer GmbH eingezahlt? Die Gründung einer GmbH oder UG gilt als vollzogen, wenn die Beurkundung durch den Notar erfolgt ist. Im Anschluss an die Gründung muss für die Gesellschaft ein Bankkonto eingerichtet werden, auf das die Gesellschafter das Stammkapital einzahlen.
Das Stammkapital darf erst nach Liquidation der Gesellschaft an die Gesellschafter zurückgewährt werden, wobei allerdings u.a. das sog. Sperrjahr zu beachten ist.
Und auf was sind die SIHPL FC so fixiert, dass sie sich sogar mit "Limited Recourse" auf ihre S155 Settlement Note begnügen und 2 internen Darlehen der SIHPL (Newco 2A und SIHNV) sogar den Vorrang lassen?
"Begrenzter Rückgriff auf die verfügbaren Vermögenswerte von SIHPL und eine solvente Abwicklung von SIHPL" Statt "und" könnte man auch "plus" schreiben und das Sperrjahr gehört nun mal dazu, international üblich.
Damit ist die Finanzierung des SIHPL-Anteils an der 21/22-er CPU via S155 SN gesichert.
Und SIHNV bekommt auch noch sein 164 Mio € aus dem SIHPL Pott, im Rang vor den FC.
Wollten die FC nix mehr von der SIHNV wissen, hätten sie auch gern die Ränge der Darlehen tauschen können.
Bin mal gespannt was als Rest für den Aktionär der SIHPL verbleibt, wenn diese Kasse "geplündert" ist?
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