Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA Frankfurt am Main Wertpapierkenn-Nummer AOL1N ISIN DE000A0L1NN5 Hinweis gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG i. V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. C) ii) SE-VE auf die bevorstehende Verschmelzung der assona Holding SE auf die Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA
Es wird gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 3 UmwG bekannt gemacht, dass es geplant ist, die alleinige Tochtergesellschaft assona Holding SE, Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 92583 (übertragende Gesellschaft) im erleichterten Konzernverschmelzungsverfahren auf die Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA, Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 73524 (übernehmende Gesellschaft), durch Aufnahme zu verschmelzen. Die assona Holding SE beschäftigt keine Arbeitnehmer. Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum des Ablaufs des 31.12.2015. Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der assona Holding SE vom 31.12.2015 zugrunde.
Gemäß § 62 Abs. 1 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. C) ii) SE-VE ist ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA nicht erforderlich, da sich 100% des Stammkapitals der assona Holding SE in der Hand der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA befinden. Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. C) ii) SE-VE ist ein Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der assona Holding SE zur Verschmelzung ebenfalls nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich.
Aktionäre der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 UmwG). Ein Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA, Rechtsabteilung, Grüneburgweg 18, D-60322 Frankfurt am Main, zu richten. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.
Ab dem Tage dieser Bekanntmachung können in den Geschäftsräumen der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA im Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main, von den Aktionären während der üblichen Geschäftszeiten die Unterlagen nach § 63 Abs. 1 UmwG (u.a. der Entwurf des Verschmelzungsvertrages) eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA eingereicht. |