Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Drucksache 18/2442 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Abschnitt c. Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf Kraftstoffe aus Power-to-Gas nicht berücksichtigt. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Power-to-Gas als eine Methode genutzt werden kann, erneuerbar erzeugten Strom flexibel aufzunehmen und in grüne n Wasserstoff umzuwandeln. Dieser Wasserstoff kann in einem nachfolgenden Schritt zu syntheti schem Methan (Methanisierung) umgewandelt wer- den. Sowohl der grüne Wasserstoff als auch daraus erzeugtes Methan können insbesondere im Mobi- litätssektor verwendet werden.
Abschnitt d.) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Integration des Strommarktes in den Kraftstoffsektor durch Aufn ahme von Wasserstoff und synthetisch erzeugtem Methan (Power-to-Gas), die mit erneuerbaren Energien gewonnen wurden, zu nutzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Anrechenbarkeit von Power-to-Gas insbesondere Berechnungsverfah- ren für die Treibhausgasemissionen der eingesetzten Mengen an Wasserstoff und synthetisch erzeug- tem Methan festzulegen und das Nachweisverfahren zu regeln und hierzu die Ermächtigungsgrundla- gen im Gesetzentwurf zu schaffen. Zu berücksichtigen ist dabei auch der Einsatz von durch Elektrolyse erzeugtem Wasserstoff in raffinerietechnischen Pr ozessen, wenn die für die Elektrolyse eingesetzte Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerba- ren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16) gewonnen wird und dies insoweit zu einer THG-Redu- zierung beiträgt.
Abschnitt e.) ) Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob synthetisches Gas, das durch Methanisierung von wasserelektrolytisc h erzeugten Wasserstoff hergestellt worden ist, Biokraftstoffen im Sinne des § 37b BImSchG-E gleichgestellt werden kann, wenn die aufgenommene Energie aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
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Gegenäußerung der Bundesregierung
Kraftstoffe wie Wasserstoff, Power-To-Gas oder Power-To-Liquid, die mit Strom aus erneuerbaren Energie- quellen produziert wurden, können mittel- bis langfristig einen Beitrag zum Klimaschutz bei Kraftstoffen leis- ten. Die Europäische Kommission arbeit et derzeit an Vorschriften zur Anr echnung dieser Kraftstoffe auf die Treibhausgasquote, die über eine im Gesetzesentwurf vorgesehene Verordnungsermächtigung (§ 37d Absatz 2 Nummer 13) zeitnah umgesetzt werden können. Eine vorherige Festlegung von Modalitäten im nationalen Alleingang wäre wenig sinnvoll, da die Regelungen innerhalb kurzer Zeit wieder geändert werden müssten und für die Industrie keine Rechts- und Planungssicherheit gegeben wäre.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/027/1802709.pdf |