Anbei ein paar Informationen zu Freenet und den dort agierenden Organen. Sie bringt vielleicht ein bischen Licht in die aktuelle Verkaussituation, insbesondere die Bestrebungen Spoerrs am Ruder zu bleiben oder zumindest Freent als Ganzes zu veräußern.
Dossier "Dokumentation zur Überprüfung eines Anfangsverdachts...": http://boocompany.com/files/Dokumentation-freenet.pdf
Fragen und Antworten dazu: http://boocompany.com/index.cfm/content/story/id/14976/
[...]
bc: Was wird Eckhard Spoerr vorgeworfen?
Das ist differenziert zu betrachten, da es sich um mehrere Themenkomplexe handelt. Die ursprünglichen Vorwürfe scheinen darin zu bestehen, dass freenet sich an Unternehmen beteiligt hat, an denen sich kurz zuvor auch immer eine Schweizer Gesellschaft namens iWorxx AG beteiligt hatte.
bc: Was ist das Verwerfliche daran?
Die iWorxx wurde scheinbar von einem guten Freund des freenet-Vorstands, Christoph Bergner, gegründet. Des Weiteren wurde wohl der Vorwurf erhoben, dass der freenet-Vorstand selbst an der iWorxx beteiligt sein könnte. Auffällig ist zudem, dass die iWorxx wenige Monate nach dem Börsengang von freenet gegründet wurde und neben der Beteiligung an Gesellschaften, die sie im weiteren Verlauf an freenet veräußerte, nahezu keine geschäftliche Betätigung hatte.
[...]
bc: Was sind das für Gesellschaften, an denen freenet sich beteiligte?
Es scheint sich dabei um Internet-Start-up-Unternehmen gehandelt zu haben. iWorxx beteiligte sich an den Gesellschaften in der Gründungsphase mit Nominalbeträgen, also relativ kleinen Einsätzen, da es sich um GmbH´s mit geringem Stammkapital handelte.
bc: Und was zahlte freenet?
freenet beteiligte sich immer kurze Zeit später. Dann hatten die Gesellschaften eine sog. Equity-Story aufzuweisen, wie es damals in der New-Economy-Zeit üblich war und wurden mit hohen Zukunftserwartungen bewertet. freenet trat dann quasi als aktiver Venture-Capital-Geber in die Gesellschaften ein und zahlte über den Nominalbetrag hinaus siebenstellige Beträge in die Gesellschaft ein.
bc: Das Geld floss also in die Beteiligungen? Wie gelangte dann Geld zur iWorxx?
Die Anteile, die iWorxx an den Gesellschaften hielt, gewannen durch die Equity-Story und den Einstieg freenets auf einen Schlag ein Vielfaches an Wert. iWorxx verkaufte dann Anteile der Start-up´s an freenet. Die Differenz aus der innerhalb weniger Wochen gestiegenen Bewertung und dem von iWorxx bei Gründung gezahlten Nominalbetrag war für iWorxx Gewinn.
[...]
http://boocompany.com/index.cfm/content/story/id/14977/
[...]
bc: Was machte iWorxx mit den Gewinnen?
Die Gewinne wurden eingesetzt, um ein weiteres Start-up-Unternehmen, die vitrado GmbH, zu gründen. Ein Unternehmen, das kein Venture Capital von freenet benötigte, da die Gewinne aus den Transaktionen mit freenet als Startkapital eingesetzt werden konnten.
[...]
bc: Wann kam freenet mit ins Spiel?
Erst einmal gar nicht, außer dass freenet für vitrado eine positive Pressemitteilung verbreitete, was aus freenet-Sicht jedoch keinen Sinn machte. Interessanter scheint noch, dass das eigene Online-Kundengewinnungsprogramm bei mobilcom nur zögerlich voranschritt und stattdessen vitrado so etwas wie das Exklusiv-Online-Vertriebsprogramm für mobilcom wurde. Im ersten Jahr soll vitrado fast 80 Prozent des Gesamtumsatzes nur mit mobilcom gemacht haben.
bc: Bedeutet das, dass vitrado dadurch finanziert wurde, dass mobilcom der Hauptkunde war?
Ja, so sieht es aus. Ein Jahr nach der Gründung wurde vitrado dann mit 35 Millionen DM bewertet und freenet erwarb 51 Prozent für rund 18 Millionen DM. Zu beachten ist dabei, dass freenet zu 77 Prozent mobilcom gehörte und somit im Grunde genommen überwiegend konzerninterner Umsatz erworben wurde.
bc: Der Wert von vitrado kam also eigentlich aus mobilcom heraus und dadurch, dass freenet vitrado gekauft hat, hat mobilcom quasi zu 77 Prozent ein Unternehmen gekauft, dass sie selbst finanziert haben? Wie viel von den 18 Millionen DM ging an iWorxx?
Ja, so sieht es aus. Mehr noch sogar, wenn man wiederum bedenkt, dass das Startkapital für vitrado ja aus Transaktionen mit freenet stammte. Rund 88 Prozent des Geldes ging an iWorxx.
bc: Wer waren die anderen Gesellschafter bei den übrigen Beteiligungen?
Dem Anschein nach sind diese nicht von Bedeutung. Außer in einem Fall. Dort beteiligte sich auch nicht iWorxx, sondern der iWorxx-Gründer Christoph Bergner persönlich. Der andere Gesellschafter war Harald Thoma, der Sohn des heutigen freenet-Aufsichtsratsvorsitzenden Helmut Thoma.
bc: Das klingt nach einer merkwürdigen Verbindung.
Aus dem Dossier geht nicht hervor, wie diese Verbindung zustande kam. Es hat aber den Anschein, als wäre Harald Thoma nur zufällig mit hineingeraten. Dennoch hat er an Vorgängen mitgewirkt, Zahlungen an die iWorxx getätigt, die rechtlich möglicherweise zu beanstanden sind. Interessanter ist in diesem Zusammenhang aber noch, dass sein Vater Helmut Thoma scheinbar dafür gesorgt hat, dass sein Sohn über Jahre hinweg sein Einkommen aus Beraterpositionen bei freenet und mobilcom bestreiten konnte.
[...]
http://boocompany.com/index.cfm/content/story/id/14989/
[...]
bc: Was passierte mit den 49 Prozent von vitrado, die freenet noch nicht gehörten?
freenet hatte den alten Gesellschaftern, also der iWorxx AG, dem Ex-mobilcom-Mitarbeiter und dem Ex-Unternehmensberater bereits bei dem ersten Erwerb der 51 Prozent eine Put-Option eingeräumt, mit der sie unter bestimmten Voraussetzungen ab dem ersten Quartal 2003 die weiteren Anteile an freenet verkaufen konnten. freenet musste diese dann kaufen.
bc: Welche Voraussetzungen waren das?
Im Wesentlichen musste vitrado im Quartal vor Ausüben der Put-Option einen Mindestumsatz von 1 Million Euro erreichen.
[...]
bc: Dann muss der Umsatz bei vitrado im vierten Quartal 2002 ja förmlich explodiert sein. Wie war das möglich?
Können Sie sich daran erinnern, dass die freenet-Mutter mobilcom im Herbst 2002 nahezu vor dem Aus stand, nachdem mobilcom-Gründer Gerhard Schmid und Großaktionär France Télécom sich über die UMTS-Investitionen zerstritten hatten?
bc: Ja, mobilcom konnte ja erst mal nur durch staatliche Bürgschaften und Kredite gerettet werden.
Richtig. Und da Schmid nur an UMTS dachte und das Festnetzgeschäft durch scheinbar für mobilcom extrem nachteilige Verträge mit freenet mobilcom nur Ärger machte, hatte er kurz vor seiner Abberufung als Vorstand im Mai 2002 einen Vorvertrag über den Verkauf des Festnetzes an freenet abgeschlossen und freenet quasi schon die operative Führung des Festnetzgeschäfts übertragen. Das freenet-Management nutzte diese Stellung scheinbar dazu, den Vertrieb von mobilcom-Preselection-Verträgen auf vitrado zu übertragen.
[...]
http://boocompany.com/index.cfm/content/story/id/14997/
[...]
bc: Wie hoch war denn der Preis, den freenet dann für diese 49 Prozent zahlte?
freenet sprach gegenüber der Presse von einem hohen einstelligen Millionenbetrag. Diesmal allerdings dann in Euro, nicht mehr in DM. Der Fall liegt allerdings etwas komplizierter, da ein Teil in bar und ein Teil in freenet-Aktien bezahlt wurde. Die Dokumentation geht von 4,5 Millionen Euro in bar aus. Der Rest wurde mit 783.684 freenet-Aktien beglichen.
bc: Waren das relativ gesehen viele Aktien?
Im Vergleich zum damaligen freenet-Kapital entsprach das mehr als 4 Prozent aller Aktien.
bc: Das klingt für mich nach einer großen Menge. Aber es musste doch nur ein einstelliger Millionenbetrag gezahlt werden, oder?
Das ist richtig. Aber wie schon erwähnt befand die freenet-Mutter mobilcom sich zu dieser Zeit in einer existenziellen Krise bzw. hatte diese gerade abgewendet. Zu dieser Zeit waren die Börsenkurse jedoch enorm unter Druck geraten und auch freenet war davon nicht verschont geblieben. Zudem war 2002 das schlechteste Börsenjahr seit der Weltwirtschaftskrise 1929 gewesen, wie freenet selbst auch im Geschäftsbericht anmerkte.
bc: Was bedeutet das im Klartext?
Der freenet-Kurs war zu diesem Zeitpunkt extrem niedrig. Um einen Kaufpreis in Aktien zu begleichen, wird der Betrag durch den Aktienkurs geteilt und im Ergebnis erhalten Sie die Anzahl der Aktien, die Sie ausgeben müssen.
bc: Zu welchem Kurs wurden die Aktien ausgegeben?
Auch das war bereits im Vertrag aus 2001 in der Put-Option geregelt worden. Berechnungsgrundlage waren Durchschnittskurse eines Zeitraums vor Ausüben der Put-Option. Interessant ist der Ausübungszeitpunkt, der dem Dossier zufolge Anfang Februar lag, kurz bevor freenet bekannt gab, dass sie einen Vorvertrag für die Übernahme des Festnetzgeschäfts von mobilcom unterzeichnet hätten.
[...]
http://boocompany.com/index.cfm/content/story/id/14999/
[...]
Den freenet-Vorständen sind vom Aufsichtsrat große Mengen an Aktienoptionen gewährt worden. Dadurch ist Spoerr zum Spitzenverdiener in seinem Börsensegment geworden. Sein Einkommen übertraf allerdings auch das von Managern aus DAX-Konzernen.
bc: Konnte der Aufsichtsrat das nicht überblicken, als er die Aktienoptionen vergeben hat?
Das Dossier erweckt in einem Fall den Eindruck, als habe das den Aufsichtsrat nicht gekümmert. Und im Juli 2002 z.B. vergab der Aufsichtsrat eine große Menge Aktienoptionen an den Vorstand unmittelbar nachdem schon einmal Betrugsvorwürfe erhoben worden waren, deren Prüfung aber scheinbar nichts ergab.
[...]
Die Aktienoptionen sind ja Teil der Gesamtvergütung der Vorstände. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Sorgfalts- und Treuepflicht darauf zu achten, dass die Höhe der Gesamtvergütung in einem angemessenen Verhältnis zum Unternehmen steht. Insbesondere bei Aktienoptionen kann sich schon ein Pflichtverstoß alleine aus dem Mechanismus ergeben, der über die Höhe entscheidet. Es muss also noch nicht mal zu einer Vergütung gekommen sein.
bc: Gibt es dazu nicht sogar eine Regelung im Corporate Governance Kodex?
Dort gibt es eine Regelung, dass der Aufsichtsrat die Höhe von Aktienoptionen mit einem sog. „Cap“ begrenzen soll, wenn sich unvorhergesehene Entwicklungen ergeben.
[...]
Ja, Helmut Thoma war damals bereits Aufsichtsratsvorsitzender. Es fällt auch schwer, in diesem Zusammenhang noch von einer unvorgesehenen Entwicklung zu sprechen, da diese bereits eingetreten war, als die Optionen gewährt wurden. Im Sinne des Corporate Governance Kodex wäre es hier sicherlich geboten gewesen, einen „Cap“ vorzusehen. Da der Kodex aber kein Gesetz ist, ist seine Einhaltung nicht verpflichtend. freenet musste nur erklären, dass sie den Kodex in diesem Punkt nicht befolgt haben.
[...]
http://boocompany.com/index.cfm/content/story/id/15002/
[...]
bc: Gibt es denn noch andere Regelungen für die Vorstandsvergütung?
Der Gesetzgeber sagt, dass die Bezüge angemessen sein müssen. Dazu ist es notwendig, die Angemessenheit zu definieren. Führende Rechtswissenschaftler und Vergütungsexperten stellen dabei auf einen Vergleich mit den Bezügen vergleichbarer Unternehmen ab. Der Aufsichtsrat darf für die Managementleistung nicht mehr ausgeben, als erforderlich ist. Alles, was darüber hinausgeht, stellt eine unzulässige Vergütung dar.
[...]
Der BGH hat sich der Vergütungsfrage von Vorständen erstmalig im Zusammenhang mit der Revision im Mannesmann-Prozess angenommen. Dort hat er keinen Zweifel daran gelassen, dass den Aufsichtsräten eine besondere Vermögensbetreuungspflicht zukommt. Der Aufsichtsrat sollte demnach über gute Argumente verfügen, weshalb er Bezüge in dieser Höhe genehmigt.
bc: Wie könnten solche Argumente aussehen?
In erster Linie geht es darum, dass der Aufsichtsrat überhaupt nachweisen können sollte, dass er eine Vergütungskonzeption für den Vorstand entwickelt hat. Liest man die Berichterstattung über das jüngste Aktienwertsteigerungsprogramm bei freenet und wie dieses durch den Aufsichtsrat ging, könnte man den Eindruck gewinnen, dass der Vorstand die Beschlussvorlagen aufbereitet hat. Dies ist aber eine Aufgabe, die ausnahmslos in den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fällt.
bc: Aber ist das nicht sogar gängige Praxis, dass die Aufsichtsräte sich bei diesen Aufgaben der Vorstände oder deren Sekretariate bedienen?
Man kann durchaus davon ausgehen, dass es in vielen Unternehmen so zugeht, aber korrekt ist das nicht. Solange es dabei nicht zu juristischen Auseinandersetzungen führt, läuft so etwas problemlos. Aber wenn es dann mal zu Überprüfungen führt, stehen die Aufsichtsräte meist ahnungslos da. Es handelt sich dabei um einen komplizierten Themenbereich. Doch auch der Aufsichtsrat darf sich dazu Rechtsberatung einholen. Im vorliegenden Fall sollte man sogar davon ausgehen, dass es erforderlich war, dass der Aufsichtsrat den Rat unabhängiger Experten einholt.
[...]
bc: Sie sprachen das jüngste Aktienwertsteigerungsprogramm an, das für Verstimmungen bei den Aktionären sorgt. Was hat es damit auf sich?
Die Aktionäre stoßen sich daran, dass die Ergebnisziele für dieses Programm relativ gering sind. Dadurch soll es möglich sein, dass dem Vorstand und einigen Führungskräften bis zu 50 Millionen Euro zufließen können. Medienberichten zufolge sollen davon alleine zwei Drittel für Vorstandschef Eckhard Spoerr und Finanzvorstand Axel Krieger sein. Abgesehen von der Höhe gibt es aber noch einen Punkt. Angeblich soll das Programm eine sog. „change-of-control“ - Klausel beinhalten.
bc: Was bedeutet das genau?
Solche Klauseln werden für den Fall eines Anteilseignerwechsels eingeführt, da damit oftmals ein Wechsel des Managements einhergeht. Im vorliegenden Fall soll es so sein, dass die Vorstände bei einem Wechsel, also beispielsweise einem Verkauf, die zu erzielenden Beträge aus dem Aktienwertsteigerungsprogramm auf einen Schlag ausgezahlt bekommen.
bc: Das ist ja eine angenehme Klausel. Ich glaube, ich beginne zu verstehen, weshalb Spoerr sich auf einmal für einen Gesamtverkauf von freenet stark macht.
Ja, beachtlich ist vor allem, dass er sich dafür stark macht, seit Großaktionäre das erste Mal die Möglichkeit einer Zerschlagung ins Spiel brachten.
bc: Zerschlagung klingt ja auch schlimm. Was wäre denn in einem solchen Fall.
Zerschlagung klingt in der Tat schlimm. In der Praxis bedeutet dies aber nicht, dass vom Unternehmen nichts mehr übrig bleibt. Es ginge bei freenet eher darum, einzelne Teile zu verkaufen. Analysten würden dies sogar begrüßen. Im DSL-Geschäft sehen die Analysten andere Unternehmen besser aufgestellt und favorisieren einen Verkauf. Im Mobilfunkgeschäft halten alle - mittlerweile sogar Spoerr – das Zusammengehen mit anderen Mobilfunkprovidern für sinnvoll.
bc: Was würde das für freenet und die Mitarbeiter bedeuten?
Es würden vollständige Unternehmensteile verkauft werden, also inklusive der Mitarbeiter. Das passiert täglich und überall. Die Frage wäre eher, was es für die freenet AG, den Aktienkurs und den Wert des Aktienwertsteigerungsprogramms bedeutet. Wenn die Einzelteile nämlich veräußert und die Gewinne daraus an die Aktionäre ausgeschüttet werden, ist nicht mehr damit zu rechnen, dass das Aktienwertsteigerungsprogramm die Zielwerte überschreitet, die zur Auszahlung an die Vorstände führen.
bc: Jetzt verstehe ich Spoerrs Vorgehen sogar sehr gut.
Auch hier ist wieder etwas Interessantes zum Corporate Governance Kodex zu finden. Seit einiger Zeit wird nämlich diskutiert, die Bezüge bei Ausscheiden eines Vorstands, auch als golden parachute bezeichnet, auf zwei Jahresgehälter zu begrenzen. Das stünde einer solchen change-of-control-Klausel natürlich entgegen.
[...]
http://boocompany.com/index.cfm/content/story/id/15007/
[...]
bc: Man stellt sich doch bei all diesen Vorgängen die Frage: wie konnte so etwas geschehen? Wieso haben die Aufsichtsräte nichts unternommen?
Wenn man das Dossier einmal vollständig liest, gewinnt man den Eindruck, dass dort neben dem allgemeinen Interesse, das Unternehmen nach vorne zu bringen, auch noch jede Menge Sonderinteressen berücksichtigt werden mussten.
[...]
bc: So wie Sie das schildern klingt das, als würden Sie gewisse Abhängigkeiten zwischen Schmid, Thoma und Spoerr vermuten. Könnte es sein, dass Helmut Thoma zwischenzeitlich von der Verwicklung seines Sohnes Harald Thoma in die Angelegenheiten erfahren hatte, die Spoerr vorgeworfen wurden?
Möglich ist vieles. Wenn Sie eine Erklärung dafür suchen, weshalb die Vorgänge nie richtig ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, dann wäre es durchaus denkbar, dass gegenseitige Abhängigkeiten vorhanden sind.
[...]
http://boocompany.com/index.cfm/content/story/id/15013/
[...]
wenn die Angaben aus dem Dossier zutreffend sind, könnten zweistellige wenn nicht sogar dreistellige Millionenbeträge zurückgefordert werden, die der Gesellschaft zustehen und damit auch theoretisch wieder für die Aktionäre zur Verfügung stehen – z.B. für eine weitere Sonderdividende.
bc: Wenn das Geld denn noch aufzufinden ist.
Vorstand und Aufsichtsrat haften jeweils gesamtschuldnerisch. Und dort sitzen ja nicht nur unvermögende Personen.
[...]
|