DSW: EY von der Verschwiegenheitspflicht befreien und KPMG-Gutachten komplett veröffentlichen
Marc Tüngler: Die Informationsasymmetrie im Fall Wirecard ist ein Skandal im Skandal. Düsseldorf, 30. Juli 2020 –
In einem passte die gestrige Sitzung des Finanzausschusses perfekt zum Fall „Wirecard“: Sie war nicht öffentlich und deshalb für die geschädigten Anleger weitgehend intransparent und damit so gut wie wertlos. „Die extreme Informationsasymmetrie zu Lasten der betrogenen Anlegerinnen und Anleger setzt sich damit in unerträglicher Art und Weise fort. Das ist ein Skandal im Skandal“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).
Es sei grotesk, dass gerade die Gruppe, die in Folge des Bilanzskandals ihr Geld verloren habe, keinen Zugang zu relevanten Informationen bekomme, während etwa der zuständige Insolvenzverwalter vollständigen Einblick in alle Unterlagen erhalte. Vor diesem Hintergrund fordern die Anlegerschützer die Offenlegung aller Informationen: „Das komplette KPMG-Gutachten muss endlich an die Öffentlichkeit“, so Tüngler.
Zudem müsse der Insolvenzverwalter sowie der Aufsichtsrat der Wirecard AG den Wirtschaftsprüfer EY von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinden, damit die Anleger auch von der Prüferseite Informationen zu den Abläufen erhalten könnten. Man müsse sich nichts vormachen: Die Interessen des Insolvenzverwalters und die der geschädigten Anlegerinnen und Anleger stehen sich diametral gegenüber, stellt Tüngler fest. Es gebe ein klares Konkurrenzverhältnis, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gehe. „So wäre es beispielsweise nicht hinnehmbar, wenn der Insolvenzverwalter mit EY respektive deren Versicherung bilateral einen Vergleich vereinbart, bei dem die Anleger nicht mit am Tisch sitzen“, sagt der DSW-Mann. Betroffene Anleger können sich unter der Mailadresse wirecard@dswinfo.de für einen eigens geschaffenen Informationsdienst anmelden, mit dem die DSW über die weiteren Schritte informiert. |