Fluxx AG news,news und nochmal news

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neuester Beitrag: 01.01.10 18:42
eröffnet am: 15.08.07 11:52 von: stan2007 Anzahl Beiträge: 532
neuester Beitrag: 01.01.10 18:42 von: brunneta Leser gesamt: 90932
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12.09.07 14:04

30793 Postings, 6813 Tage AnanasJa Sureluberg

Wie wäre es denn wenn Du dir ein Gebetsbuch kaufst oder dich bei der
Sonntagsschule anmeldest oder dich vielleicht als Prediger für einen
besseren Umgangston, Bundesweit, einsetzt. Mein Segen hast Du, Amen.  

13.09.07 17:02

6268 Postings, 7032 Tage FundamentalMir geht`s nicht nicht um Schadenfreude,

mir geht es auschliesslich um den Wahrheitsgehalt
dieser charttechnischen Nebelkerzen.

Seit dieser "euphorischen" Aussage aktuell -5%. Es
tut mir leid um diejenigen, die diesen "Zirkus" ge-
glaubt haben ... Will die Grundsatzdiskussion aber
nicht erneut entfachen, sonst würde`s wieder sehr
persönlich ...

 
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13.09.07 19:46

2154 Postings, 7512 Tage hopadeshy, Fundi,

jetzt hast Du Dich verraten ;-) - "Mir geht`s nicht nicht um Schadenfreude" ist eine doppelte Verneinung und damit ist klar, worum es Dir geht ;-)

"um 3 €" und Ersttiefnieveau zum Jahreswechsel für den aktuellen Zweittest "ein schlechtes Muster" sind meine letzten statements zu diesem Aspekt

wo ist da ein Schaden, Fundi, über den Mann sich freuen könnte ?


weiter mit meiner Linie: mit dem heutigen Gap auf Xetra haben wir den fünften Gap innerhalb einer Monatsfrist und den sechsten Gap innerhalb einer eineinhalb Monatsfrist - die Magnetwirkung dieser Gaps sollte nicht unterschätzt werden

wie immer

hopades.eu

 

13.09.07 19:51

2154 Postings, 7512 Tage hopadessorry

13.09.07 21:23

6268 Postings, 7032 Tage Fundamentalich kann und will das jetzt

nicht auch noch kommentieren. Jeder soll sich sein
eigenes Urteil bilden. Für mich hast Du / Deine
"Charttechnik" die Bodenhaftung verloren und mitt-
lerweile nen religiösen Kultstatus erreicht ...

Wir sprechen uns, wenn das Kind (mal wieder) im
Brunnen liegt !  

14.09.07 08:39

2154 Postings, 7512 Tage hopadesGap-Orgie

 
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20.09.07 14:26

4742 Postings, 6339 Tage stan2007wandelanleihe von fluxx

..da bin ich ja mal gespannt...


DGAP-Adhoc: [FLUXX AG] FLUXX AG begibt Wandelanleihe über bis zu 9,755 Mio. Euro

14:07 20.09.07  

DGAP-Adhoc: [FLUXX AG] FLUXX AG begibt Wandelanleihe über bis zu 9,755 Mio. Euro

FLUXX AG / Anleiheemission

20.09.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------

FLUXX AG begibt Wandelanleihe über bis zu 9,755 Mio. Euro

Der Vorstand der FLUXX AG (ISIN DE000A0JRU67), Altenholz, hat mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer Wandelanleihe beschlossen.
Die Wandelanleihe von 2007/2011 wird eingeteilt in bis zu 3.640.000
Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 2,68 Euro. Die Wandelanleihe
wird in Höhe ihres Nennbetrages mit 3 % p.a. verzinst. Den Aktionären wird
ein Bezugsrecht eingeräumt, wonach sie für jeweils vier FLUXX-Aktien eine
Teilschuldverschreibung zum Bezugspreis von 2,68 Euro beziehen können. Die
Bezugsfrist läuft vom 25. September bis einschließlich 8. Oktober 2007.

Mit dem zu erwartenden Bruttoerlös in Höhe von bis zu 9,755 Mio. Euro plant
die FLUXX AG ihr weiteres Wachstum zu finanzieren und die Unabhängigkeit
vom deutschen Lotteriemarkt zu erhöhen. In den vergangenen Monaten hat
FLUXX einige interessante Unternehmen analysiert, die durch eine Übernahme
das Produktportfolio der FLUXX-Gruppe sinnvoll ergänzen würden. FLUXX
fokussiert sich dabei auf solche Unternehmen, deren Gewinnpotential das
Kurs-Gewinn-Verhältnis der FLUXX-Aktie im Zuge einer Akquisition möglichst
verbessern würde. Als konkretes Akquisitionsziel wurde dabei zunächst ein
Unternehmen identifiziert, das eine für FLUXX positive Relation zwischen
angestrebtem Kaufpreis und Ertragspotenzial aufweist und aufgrund seines
Produkt- und Marktfokusses optimal mit der strategischen Ausrichtung der
FLUXX AG harmoniert.

Die Transaktion wird von der VEM Aktienbank AG, München, begleitet. Von
Altaktionären nicht bezogene Teilschuldverschreibungen werden im Rahmen
einer Privatplatzierung institutionellen Investoren zur Zeichnung
angeboten. Ein börslicher Handel der Bezugsrechte ist nicht vorgesehen.

Das vollständige Bezugsangebot wird am 22. September 2007 in der
Börsenzeitung und am 24. September 2007 im elektronischen Bundesanzeiger
unter www.ebundesanzeiger.de veröffentlicht. Alle Informationen werden
außerdem auf der FLUXX-Website im Bereich Investor Relations zu finden
sein.


Kontakt:

 

20.09.07 15:09

6268 Postings, 7032 Tage Fundamental"Gap-Orgie"

25% (!) Verwässerung über die nächste Kapitalerhöhung
bringt sicherlich das nächste Gap, das man schön in den
Chart reinpinseln kann ... *kopfschüttel

So long - paint on !  

20.09.07 21:57

2154 Postings, 7512 Tage hopadesFundi

meine nächsten Striche und sonstigen Einschätzungen kommen garantiert - auf Basis des status quo - meinen letzten Einschätzungen ist rein gar nichts hinzuzufügen - ich bestärke im Gegenteil das hier nochmal - meine erste Verbilligung liegt im Oktober 2007 bei 3,80 € - comprendes, Fundi ?

bingo !
hopades
 

20.09.07 22:38

2154 Postings, 7512 Tage hopades4 wo

 
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fluxxfundi.gif

24.09.07 09:16

6268 Postings, 7032 Tage FundamentalKaufempfehlung

21.09.2007 18:19
fluxx.com AG: kaufen (First Berlin Equity Research GmbH)
Berlin (aktiencheck.de AG) - Die Analysten der First Berlin raten die Aktie von FLUXX (ISIN DE000A0JRU67 (Nachrichten/Aktienkurs)/ WKN A0JRU6) nach wie vor zu kaufen.

Die gestern angekündigte, beabsichtigte Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung von FLUXX sei ein weiterer Beweis für die Anpassung des Geschäftsmodells. Der Schritt in Richtung anderer Lotterie- und Sportwetten-Märkte sollte zu größerer Unabhängigkeit vom vorgeschlagenen Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland führen.

Man erwarte Nachrichten darüber welches Unternehmen übernommen werden solle und wie gut dieses in das Geschäftsmodell bzw. Produktportfolio passe. Das Interesse von Investoren an dem Angebot werde zeigen, inwiefern der Markt diese Kapitalmaßnahme stütze.

Aufgrund der fortwährenden Unsicherheit im deutschen Markt, würden die Analysten derzeit an einem neuen Bewertungsmodell arbeiten, welches alle möglichen Szenarien für FLUXX in Betracht ziehe und gewichte. Die Analysten stünden den langfristigen Perspektiven des Unternehmens positiv gegenüber.

Für den Moment erneuern die Analysten der First Berlin ihr Kursziel von Euro 6,50 und empfehlen die Aktie von FLUXX weiterhin zum Kauf. (Analyse vom 21.09.2007) (21.09.2007/ac/a/nw)
Analyse-Datum: 21.09.2007


 

24.09.07 16:33

470 Postings, 6417 Tage IwinDie Party kann beginnen?

26.09.07 08:43

4742 Postings, 6339 Tage stan2007welche party?...

bin ich irgendwo nicht eingeladen worden???,-))  

26.09.07 12:28

470 Postings, 6417 Tage IwinStan2007, du hast nichts verpasst!

Ich habe die Frage nur 2 Tage zu früh gestellt. Es schaut heute doch gut aus oder?  

26.09.07 12:51

2154 Postings, 7512 Tage hopadesParties

wie ich das hier auch immer wieder erwartet hatte, ist auch bei Solarworld wieder Party ;-)

auf die Diskussionen bezüglich eines Kursänderungszeitpunkts von dieser Woche im anderen thread wollte ich bereits daraufhinweisen, daß da diese Woche etwas geschieht, weil im Verlegenheitsfall orientiert sich der Kurs immer an irgendwelchen Mustern, so wie hier die Zeitspanne des Jahresanfangstiefs - aber inzwischen verkneife ich mir hier im Forum schon den einen oder anderen Hinweis ;-(

schade für Euch ! ;-(

also nochmal: meine erste Verbilligung um die 3,80 € im Oktober ;-)

bingo !
hopades
 

26.09.07 13:01

30793 Postings, 6813 Tage AnanasMan muß weiterhin vorsichtig sein, zwar tut die

Kurserholung gut, aber immerhin!




Mit Urteil vom 19.09.2007 (Az.: 7 I O 79/07) hat das Landgericht Saarbrücken die gegenüber dem Einzelkaufmann Schlecker im Beschlusswege ergangene einstweilige Verfügung vom 03.08.2007 in vollem Umfang bestätigt. Mit der einstweiligen Verfügung war es Herrn Schlecker wegen eines Verstoßes gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 8 Satz 1 SportwettGSL verboten worden, auf dem Gebiet des Saarlandes ohne die erforderliche Erlaubnis des Innenministeriums in Räumlichkeiten Zahlenlotterien anzubieten oder zu bewerben.

Hintergrund der einstweiligen Verfügung war der Vertrieb von LOTTO unter dem Slogan "Lotto bei Schlecker" über die Schlecker-Märkte im Saarland. Die über den Discounthandel geführte Massenvertrieb von LOTTO erfolgte in Kooperation mit dem gewerblichen Spielvermittler JAXX GmbH. Weder JAXX noch Schlecker besitzen für den Vertrieb von LOTTO die im Saarland erforderliche behördliche Erlaubnis. Dieses Verhalten nahm ein Betreiber von mehreren im Saarland staatlich zugelassenen Lotto-Toto-Annahmestellen zum Anlass, eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Schlecker zu beantragen.

In seinem Urteil bestätigt das LG Saarbrücken seine ohne mündliche Verhandlung zuvor erlassene Einstweilige Verfügung und stellt fest, dass das beanstandete Verhalten von Herrn Schlecker gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 8 Satz 1 SportwettGSL verstößt. Danach macht sich strafbar, wer "ohne behördliche Erlaubnis ein Sporttotounternehmen oder eine Wettannahmestelle betreibt oder durch einen anderen betreiben lässt oder in sonstiger Weise gewerbsmäßig Sportwetten abschließt oder vermittelt oder durch einen anderen abschließen oder vermitteln lässt".

Nach Auffassung des LG Saarbrücken ist der Tatbestand des "Vermittelns" weit auszulegen. Zwar vermittle Herr Schlecker nicht selbst Spielverträge an Lottogesellschaften, er setze aber sein Personal dafür ein, dass die Vermittlung durch den Kooperationspartner JAXX GmbH ermöglicht werde. Somit sei der Tatbestand der Strafnorm erfüllt.

Ferner geht das LG Saarbrücken unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 02.08.2007, Az.: 1 BvR 1996/99) davon aus, dass die Vorschrift auch auf die Vermittlung anderer als der vom Land Saarland veranstalteten Glücksspiele Anwendung findet. Die Strafvorschrift des § 8 SportwettG SL diene nämlich der Durchsetzung des in § 1 SportwettGSL konstituierten staatlichen Monopols zur Veranstaltung von Glücksspielen. Da Herr Schlecker nicht über die gemäß § 8 SportwettG SL erforderliche behördliche Erlaubnis verfüge, ja diese noch nicht einmal beantragt habe, stehe ein Verstoß gegen die Norm außer Frage.

Auch entfalle der Verstoß nicht aufgrund der von Herrn Schlecker vorgetragenen Einwände. Dieser hatte sich insbesondere darauf gestützt, dass die Vorschrift des § 8 SportwettG SL durch § 14 des Lotteriestaatsvertrages, der die gewerbliche Spielvermittlung regelt, gegenstandslos geworden sei. Nach Auffassung des LG Saarbrücken leitet sich nämlich aus § 14 LStV nicht die generelle Zulässigkeit der Tätigkeit gewerblicher Spielvermittler ab. Dem stehe der klare Wortlaut des § 14 Abs. 2 LStV entgegen, wonach für die Tätigkeit des gewerblichen Spielvermittlers unbeschadet sonstiger Regelungen die Anforderungen des § 14 Abs. 2 LStV gelten. Das LG Saabrücken sieht in der Strafbestimmung des § 8 SportwettG SL eine solche sonstige Regelung.

Hinzu komme, dass der saarländische Gesetzgeber den Lotteriestaatsvertrag lediglich in das saarländische Recht übernommen habe, ohne das saarländische Sportwettengesetz in seinem bisherigen Regelungsumfang abzuändern. Anders als beispielsweise in Hessen - dort wurde mit Einführung des Lotteriestaatsvertrages eine Anzeigepflicht für die gewerbliche Spielvermittlung normiert - sei insbesondere die Tätigkeit der gewerblichen Spielvermittler nicht lediglich unter eine Anzeigepflicht gestellt worden. Dies habe zur Folge, dass die bisherigen Regelungen weiterhin Gültigkeit haben.

Mit überzeugender Begründung gelangt das LG Saarbrücken ferner zu der Erkenntnis, dass der Erlaubnisvorbehalt für die gewerbliche Spielvermittlung im Saarland auch im Einklang mit der Gesetzessystematik des saarländischen Sportwettengesetzes stehe. Insoweit führt das LG Saarbrücken wörtlich aus: "§ 1 dieses Gesetzes [Anmerkung des Verfassers: Sportwettengesetz des Saarlandes] betont das generelle Glücksspielmonopol des Landes ohne Einschränkungen. In keiner Bestimmung dieses Gesetzes findet sich die Einschränkung, dass dieses Gesetz nur auf vom Saarland selbst veranstaltete Sportwetten Anwendung findet. Durch das Erfordernis der amtlich zugelassenen Annahmestellen soll deren Tätigkeit und auch Anzahl einer Kontrolle unterzogen werden. Damit ist es nicht vereinbar, dass das Glücksspielmonopol des Landes umgangen wird, indem sich durch den terrestrischen Vertrieb in Zusammenarbeit mit gewerblichen Spielvermittlern die faktische Zahl solcher Annahmestellen unkontrollierbar erhöht, allein im streitgegenständlichen Fall um die zahlreichen Filialen des Verfügungsbeklagten im Saarland. Auf diese Art und Weise werden die Zugangsmöglichkeiten des Lottointeressenten zu Lotterien enorm erhöht. Auch wenn das Zahlenlotto ein vergleichsweise niedriges Suchtpotential aufweist, wird der vermehrte Zugang nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch zu vermehrten Spielabschlüssen, insbesondere von Spielern mit problematischem Spielverhalten, führen. Dies ist nicht im Sinne des saarländischen Gesetzgebers."

Des Weiteren hat sich das LG Saarbrücken mit der vieldiskutierten Frage auseinandergesetzt, ob die Konstituierung des Regionalisierungsstaatsvertrages eine grundsätzliche Generalzustimmung der Bundesländer zur Veranstaltung von Glücksspielen anderer Bundesländern auf dem eigenen Hoheitsgebiet darstellt. Auch insoweit folgt das LG Saarbrücken der Auffassung des Antragstellers und lehnt eine generelle Zustimmung ab. Hierzu heißt es in dem Urteil wörtlich: "Eine generelle Zustimmung zur Vermittlung von Spielverträgen an von anderen Bundesländern im Sinne von § 5 Abs. 3 LoStV veranstalteten Lotterien, die eine gesonderte Erlaubnis entbehrlich machen würde, ist auch nicht in § 1 des Staatsvertrages über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto-Toto-Blocks erzielten Einnahmen vom 18.06.04 zu sehen. Hierin liegt noch kein Verzicht des betroffenen Bundeslandes auf ein nach dem jeweiligen Landesrecht normiertes Erfordernis der behördlichen Erlaubnis bei Tätigkeiten zur Spielvermittlung, die auf dem Gebiet des territorial allein zuständigen jeweiligen Bundeslandes erbracht werden."

[...] "Denn sowohl der Regionalisierungsstaatsvertrag als auch der Lotteriestaatsvertrag bestätigen das Prinzip der territorialen Beschränkung von Glücksspielerlaubnissen der Länder auf das jeweilige Landesgebiet. In § 5 Abs. 3 des Lotteriestaatsvertrages heißt es hierzu, dass den Ländern ein Tätigwerden als Veranstalter oder Durchführer nur in dem Land gestattet ist, in dem sie ihre Aufgaben nach § 5 Abs. 2 wahrnehmen. In einem anderen Land dürfen sie Glücksspiele nur mit Zustimmung dieses Landes veranstalten oder durchführen. In der Präambel zum Regionalisierungsstaatsvertrag heißt es in Übereinstimmung hierzu, dass der Tätigkeitsbereich sowie der Vertrieb jeglicher Art der einzelnen Lotto- und Toto-Unternehmen auf das Gebiet des jeweiligen Landes beschränkt ist."

Schließlich sieht das LG Saarbrücken in der Vorschrift des § 8 Satz 1 SportwettGSL eine Schutzvorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG. Die Vorschrift sei den §§ 284 ff. StGB nachgebildet und diene genau wie diese dem Schutz der Verbraucher. Der strafbewehrte Erlaubnisvorbehalt bezwecke nämlich die Abwehr von Gefahren des Glücksspiels für die Verbraucher wie etwa die Spielsucht oder den Vermögensverlust, weil er die staatliche Kontrolle eines ordnungsgemäßen Spielverlaufes gewährleiste.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kontakt:
CBH - Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Dr. Manfred Hecker
Bismarckstr. 11-13
50672 Köln

Tel.: 0049 221 9519086
Fax.:0049 221 9519096
E-Mail:  m.hecker@cbh.de



Hinweis: ISA-CASINOS veröffentlicht auf ihrem  

26.09.07 13:03
2

181 Postings, 7038 Tage Hacki123@hopades

und was ich mir alles verkneife und hinterher tut es mir auch leid für alle - leider kann ich dich mittlerweile nicht mehr ernst nehmen. Dann bleib doch ganz aus dem Forum...

Nichts für ungut, vllt. gibt es ja noch hopades-Anhänger???

Viele Grüße  

26.09.07 13:53

2154 Postings, 7512 Tage hopades@Hacki123

dann bitte ich um einen kleinen Hinweis, G., was Dir nicht gefallen hat

Du warst mit meiner Bedauern ja nicht gemeint

aber vielleicht hast Du heute nur einen schlechten Tag ! ?

Grüßle
hopades.de

 

26.09.07 14:39
2

181 Postings, 7038 Tage Hacki123@hopades

Wenn Du nach all Deinen Erfolgen und Misserfolgen in den vergangenen Monaten nun schreibst,

"aber inzwischen verkneife ich mir hier im Forum schon den einen oder anderen Hinweis ;-( schade für Euch ! ;-( also nochmal: meine erste Verbilligung um die 3,80 € im Oktober ;-)"

Dann erklärt es allen die sich damit auseinander setzen, welchen Widerspruch Dein Posting an den Tag legt, wenn Du alles was zufällig hinhaut hier öffentlich belobst, dann solltest Du auch alles was zufällig nicht hinhaut hier ebenso offensiv veröffentlichen, statt immer nur hinterher ich habe es ja gesagt oder eben nicht gesagt aber gewusst ins Forum zu feuern- und schon wäre alles in Ordnung...

Viele Grüße  

26.09.07 14:45

2154 Postings, 7512 Tage hopades@Hacki123

lieber G., dann muß ich den Rüffel unverzüglich zurückgeben

jetzt bist Du in der Schuld, mir nachzuweisen, wo ich die letzten Monate nennenswert falsch lag

bitte sehr, ich bin gespannt !

Grüßle
wie zuvor
 

26.09.07 16:36
1

181 Postings, 7038 Tage Hacki123@hopades

Das liegt sicherlich nicht an mir, wie es dir vor ca. 12 Monaten ging kann jeder den es interessiert selbst nachlesen...

Auch damals warst du immer oben auf und hast immer alles richtig gemacht ... aber wenn du meinst das es so sein muss dann viel Spass dabei.

Ich werde dir hier keine Plattform bieten und stelle diese Diskussion ab sofort ein. Du bist und bleibst für mich unglaubwürdig und nicht ernstzunehmen!

Ende der Durchsage...  

26.09.07 16:55

2154 Postings, 7512 Tage hopadesna ja

ich erwarte hier von so manchem eigentlich auch nichts anderes mehr ;-(

es scheint mir inzwischen typisch für dieses Forum, daß der jeweilig persönliche Frust über andere Forumsteilnehmer rausgelassen wird - und da sind gerade diejenigen hier im Blickfeld als Zielscheibe, die sich besonders exponieren ;-)(

zum Glück habe ich besseres zu tun, also darauf immer wieder zu reagieren

Ende der Durchsage - G., hätte nicht gedacht, daß auch Du zu den zwielichtigen Personen hier gehörst
 

26.09.07 22:44

6268 Postings, 7032 Tage Fundamentalhopades

"... hätte nicht gedacht, daß auch Du zu den zwielichtigen Personen hier gehörst ..."

"Zwielichtig" - ich glaube ich höre nicht richtig ?!

Ist schon mehr als erstaunlich, dass Du  h e u t e
diejenigen, die Dein Gejammer und Gejaule vor einigen
Monaten "ertragen" mussten, heute als "zwielichtige
Personen" darstellst ...

D u  bist mit  D e i n e r  charttechnischen Strategie
auf die Fresse geflogen.  D u  hast hier rumgejault
und hast Dich und Deine Strategie verflucht und um
Nachsicht gebeten.

Aber  D u  bist es, der schon wieder mit demselben
Risko dieselbe Kac.. verzapft. Sorry, aber das ist
hochgradig verwerflich !!

Meine Meinung !

 

26.09.07 23:53

470 Postings, 6417 Tage IwinBin nun gespannt!

Zitat von 97. na ja: "zum Glück habe ich besseres zu tun, also darauf immer wieder zu reagieren"
 

27.09.07 08:13
1

2154 Postings, 7512 Tage hopadesKlarstellung

das einzige Gejammer, das ich hier höre, ist die Kursbeeinflussung durch staatliche Willkür

hopades ist hier der einzige, der davon existenziell betroffen wurde - darauf bin ich im Nachhinein stolz und betone, daß erstens Charttechnik professionelles Anlageverhalten antizipieren kann und zweitens, daß das letztes Jahr unter der genannten Willkür offensichtlich selbst von Profis nicht erwartet wurde

die laufenden Herabsetzung, neuerdings auch von Hacki123 und wiederholt von Fundamental weise ich entschieden zurück - Gustav Gans scheint hier der einzige zu sein, der zur Selbstkritik fähig ist - bei naivus sehe ich auch diese grundsätzlich Tendenz - möchte natürlich den ein oder anderen nicht vergessen, der diesen Aspekt auch in seinem Wertesystem hat und hier an den Tag legt

Fundamental und Hacki123 gehören aktuell nicht dazu - im Gegenteil, sie scheuen sich nicht, meine letztehrliche Ehrlichkeit für ihre anrüchigen Herabsetzungen zu nutzen - pfui !

that's it
hopades

 

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