Anscheinend haben wir eine gute Fahrtzeit gefunden es war auf der ganzen Strecke sehr sehr wenig los. Nixy Du hast letztens geschrieben, ....es reicht nämlich seit neuem, eine ,,einfache Mehrheit" um so eine Maßnahme über die Köpfe anderer hinweg zu entscheiden.... Wir haben auch das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung bekommen. Es durfte nur teilnehmen wer 2G vorweisen konnte., ob das rechtens war ist uns eigentlich auch völlig egal. Es waren gerade einmal 54/1000 auf der Versammlung vertreten, also gerade so beschlußfähig. Aber was jetzt kommt, uns wurde folgendes mitgeteilt.
Nach neuem WEMoG§25, das seit 01.12.2020 in Kraft ist, ist die Versammlung ohne Mehrheit der Miteigentumsanteile beschlussfähig.
Kann ich zwar nicht glauben, werde mich aber bei Haus &Grund darüber informieren. Wenn ich das richtig verstehe könnten dann Beschlüsse auch ohne einfache Mehrheit durchgeführt werden. Bei uns ist ein ständiger Wechsel von Regen und Schnee, also gleich wie im Allgäu und in Meefranggen.Wünsche allen noch einen entspannten restlichen donnerstag. |