ZUG, Schweiz, 27. April 2018 - Katanga Mining Limited (TSX: KAT) ("Katanga" oder die "Gesellschaft") gibt heute bekannt, dass Ventora Development Sasu ("Ventora"), ein mit Dan Gertler verbundenes Unternehmen, heute hat in der Demokratischen Republik Kongo ("DRC") eine Sicherstellungsverfügung gegen Kamoto Copper Company ("KCC"), die 75% ige Tochtergesellschaft des Unternehmens, in Höhe von 2,28 Milliarden US-Dollar.
Ventora macht geltend, dass KCC gegen eine Vereinbarung zwischen KCC, La Générale des Carrières et des Mines ("Gécamines") und Africa Horizons Investments Limited ("AHIL") verstoßen habe, nach der Ventora KHK verlangt Lizenzgebühren an Ventora zu entrichten, indem angegeben wird, dass es diese Lizenzgebühren aufgrund der Ernennung von Herrn Gertler als Specially Designated National ("SDN") nicht zahlen wird. Ventora behauptet, dass, wenn ihre Forderung nach Verletzung aufrecht erhalten wird, sie Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von etwa 2,28 Milliarden US-Dollar hat, was auf den Wert der zukünftigen Lizenzgebühren zurückzuführen ist, die ihr aufgrund der Vereinbarung zustehen.
Die Einfrierungsverfügung ermächtigt den Gerichtsvollzieher des Handelsgerichts von Kolwezi, bestimmte Bankkonten, bewegliche Sachanlagen und immaterielle bewegliche Vermögensgegenstände, wie Forderungen der KCC, sowie die Bergwerkstitel, bis zur Höhe der Einfrierungsbestellung einzufrieren und zu verhindern KCC aus der Veräußerung und / oder Nutzung dieser Vermögenswerte.
Im Dezember 2017 hat die Regierung der Vereinigten Staaten Herrn Gertler und mit ihm verbundene Unternehmen als SDNs benannt und ihnen damit Blockierungssanktionen auferlegt, sowie Unternehmen, die 50% oder mehr von ihnen besessen haben.
Die Vereinbarung mit Gécamines und AHIL wurde von KCC vor der Ernennung von Herrn Gertler als SDN abgeschlossen und entstand, als AHIL diese Rechte von Gécamines erwarb.
KCC bestreitet, dass AHIL seine Rechte aus dem Vertrag mit KCC und Gécamines an Ventora übertragen hat und dass Ventora im Rahmen dieser Vereinbarung Ansprüche gegen KCC hat.
Die Vereinbarung zwischen KCC, Gécamines und AHIL unterliegt englischem Recht und der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.
Die Gesellschaft bestreitet, dass KCC gegen eine ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit Gécamines und AHIL verstoßen hat, und lehnt auch die Berechnung des Wertes der künftigen Lizenzgebühren, die Ventora angeblich zustehen, vollständig ab. KCC wird die Sicherstellungsentscheidung und alle weiteren Verfahren energisch anfechten.
Das Unternehmen prüft derzeit die Auswirkungen der Einfrierungsverfügung auf die Geschäftstätigkeit von KCC in der Demokratischen Republik Kongo, stellt jedoch fest, dass die Sicherstellungsentscheidung solche Geschäfte erheblich beeinträchtigen könnte. |