Also, ich kenn die Antwort auch nicht, und werde sie auch nicht erarbeiten, da ich mit volkswirtschaftlichen Kenngrößen wie Zahlungsbilanz etc. relativ wenig zu tun habe. Nichtsdestotrotz bin ich jetzt auf die Antwort gespannt (reine Neugierde, da ich u.a. Volkswirtschaft studiert habe). Also wer es weiß sollte es von sich geben.
Noch auf ein Wort Mäksx, Stox Herangehensweise an das Problem ist sicherlich nicht empirisch richtig, aber Dein Kommentar zeigt aber auch, daß die Komplexität des Steuerrechts von Dir wohl unterschätzt wird. a.) nur weil ein Unternehmer in Malaysia tätig ist muß er steuerrechtlich gesehen noch lange nicht in Malaysia mehr als die Hälfte des Kalenderjahres leben. b.) selbst wenn er mehr als die Hälfte des Kalenderjahres in Malaysia lebt, kann es durchaus sein, daß er in Deutschland steuerpflichtig ist. z.b. wenn er in der Deutschen Botschaft oder für die UN (aber im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland)arbeitet.
Nichtsdestotrotz hoffe ich für das eigentliche volkswirtschaftliche Zuordnungsproblem der von Dir beschriebenen Zahlungen noch die Lösung zu erfahren.
Numpsi99 |