Hallo Audioman,
wenn du es geschafft hast, die Aktien zu verkaufen, dann hast du es fast geschafft. Auch wenn die Bank den Verlusttopf nicht auffüllt, solltest du den Verlust in der Anlage Kap geltend machen.
Denn ein Verlust liegt ja unzweifelhaft mit dem Verkauf der Aktien vor. Die Verkaufsgebühren kommen noch belastend hinzu.
Alternativ könntest du mit deinem Broker sprechen und fragen, ob er dir hilft. Der Verlusttopf sollte mit dem Kursverlust + Brokergebühren befüllt werden.
Vergleichsweise schwieriger ist die Situation, wenn die Aktien unverkäuflich sind. In diesem Fall steht das Finanzamt auf dem Standpunkt, dass kein Verlust vorliegt. Also worst case für den Aktionär. |