hab das jetzt nur sehr schnell überflogen und im grunde genommen ist die darstellung sicher korrekt. allerdings fehlt (falls ichs nicht überlesen habe) der hinweis auf die zinsmarge (idR mindestens doppelter Geldmarktzins), die der emi auf die finanzierungskosten einrechnet, sowie der ertrag aus den "nicht verbrauchten" finanzierungskosten im falle des KO, unter der voraussetzung, dass der emi die hedgeposition geordnet auflösen kann. probleme bringt das den emis mitunter bei engen scheinen über nacht, wenn es ein grosses gap gibt. sie versuchen sich dagegen zu schützen, indem sie nach xetra-schluss die zins- und sicherheitsmarge bei engen scheinen stark ausweiten. |