"Aus dem oben Gesagten ergeben sich sachlich und logisch vier Grundpositionen des Optionsgeschäftes:
1.) Kauf einer Kaufoption ("Long-Call"): Käufer zahlt die Optionsprämie und erwirbt das Recht, den Basiswert zu kaufen (aktive Position). Der Käufer eines Call spekuliert auf steigende Kurse.
2.) Kauf einer Verkaufsoption ("Long-Put"): Käufer zahlt die Optionsprämie und erwirbt das Recht, den Basiswert zu verkaufen (aktive Position). Der Käufer eines Put spekuliert auf fallende Kurse.
3.) Verkauf einer Kaufoption ("Short-Call"): Stillhalter erhält Optionsprämie und muss bei Ausübung den Basiswert zum Ausübungspreis liefern (passive Position). Der Verkäufer eines Call spekuliert auf gleich bleibende oder fallende Kurse.
4.) Verkauf einer Verkaufsoption ("Short-Put"): Stillhalter erhält Optionsprämie und muss bei Ausübung den Basiswert abnehmen und den Kaufpreis in Höhe des Ausübungspreises bezahlen (passive Position). Der Verkäufer eines Put spekuliert auf gleich bleibende oder steigende Kurse.
1. Beispiel: Kaufoption
Versetzen wir uns in die Situation eines Optionskäufers, der einen Optionskontrakt "Europäischer Kaufoptionen" über 100 XYZ-Aktien erwirbt ("long call"). Jede "Option" des Kontrakts möge einen Ausübungskurs von 100 € haben. Aktienoptionen umfassen üblicherweise einen ganz bestimmten Mindestschluss, zumeist von 100 Aktien, wie auch hier vorausgesetzt sei. Angenommen, der gegenwärtige Aktienkurs der XYZ-Aktie liege bei 98 €, das Verfallsdatum der Option sei in zwei Monaten und die Optionsprämie der Option betrage 5 €, bei 100 Aktien per Kontrakt ergibt dies also eine Gesamtprämie ("total premium") von 500 € für einen Optionskontrakt. Durch den Kauf eines Kontrakts erwirbt der Käufer der Call-Option das Recht, in zwei Monaten 100 XYZ-Aktien für 100 € pro Aktie zu erstehen, und zwar unabhängig von der Höhe des Börsenkurses der Aktie zum Ausübungszeitpunkt. Die Optionsprämie ist üblicherweise sofort mit Zustandekommen des Optionskontaktes an den Stillhalter zu bezahlen. Diese darf der Optionsverkäufer behalten, egal ob der Optionskäufer seine Option ausübt oder nicht.
Da es sich hier um eine "Europäische Option" handelt, kann der Optionshalter nur am Verfallstage von seinem Ausübungsrecht Gebrauch machen. Wenn der Aktienkurs zu diesem Zeitpunkt weniger als 100 € beträgt, wird er selbstverständlich von einer Ausübung seines Optionsrechtes absehen. Es wäre unvernünftig, eine Aktie, die im Markt einen Wert von weniger als 100 € hat, mittels eines Optionsrechtes für 100 € zu kaufen. Unter diesen Umständen verliert der Optionshändler seinen gesamten ursprünglichen Investitionsbetrag von 500 €, die Option verfällt mithin wertlos.
Liegt der Aktienkurse am Verfalltage jedoch über 100 €, so wird die Option ausgeübt. Gesetzt, der Aktienkurs beträgt am Verfalltage 115 €. Durch Ausübung der Option ist der Optionsinhaber nunmehr in der glücklichen Lage, 100 Aktien zum Preis von 100 € pro Aktie kaufen zu können. Würde unser Investor seine Aktien sofort wieder an der Börse verkaufen, so ließe sich damit ein Gewinn von 15 € pro Aktie erzielen, also zusammengerechnet 1500 € – ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten (wie Brokergebühren etc.). Werden die ursprünglichen Kosten des Optionskaufs (unter Vernachlässigung von Zinseffekten) mit ins Kalkül gezogen, beträgt sein Nettogewinn vor Transaktionskosten und Steuern ("profit", "net payoff") 10 € pro Option oder 1000 € insgesamt.
2. Beispiel: Verkaufsoption
Der Käufer einer Kaufoption (Long-Call), der eine solche aus spekulativen Gründen hält, wünscht und hofft, dass der Kurs des Underlying innerhalb der Optionsfrist steigt, wohingegen der Käufer einer Verkaufsoption (Long-Put) sich bald fallende Kurse im Underlying erhofft. Greifen wir hierzu das Beispiel eines Traders auf, der Europäische Aktien-Verkaufsoptionen mit einem Ausübungspreis von 70 € kauft. Ein Optionskontrakt umfasst dabei 100 ABCD-Aktien. Der gegenwärtige Aktienkurs der ABCD-Aktie möge bei 75 € liegen, der Verfallstermin der Option sei in drei Monaten und die Optionsprämie betrage 7 € pro Aktienoption. Da es sich hierbei um einen Optionskontrakt europäischen Stils handelt, wird das Optionsrecht nur dann ausgeübt werden, wenn der Aktienkurs der ABCD-Aktie zum Verfallsdatum sich unter 70 € (dem Ausübungspreis) feststellt.
Angenommen, der Aktienkurs der ABCD-Aktie stehe drei Monate später bei 50 €. Der Optionshalter wird nun 100 Aktien zu 50 € je Stück an der Börse kaufen und in einem Zuge das Recht aus seiner Verkaufsoption geltend machen und diese zu 70 € pro Aktie an den Stillhalter gleich wieder verkaufen. Damit realisiert er aus dieser Transaktion einen Gewinn von 20 € pro Aktie. Bei einem Kontraktumfang von 100 Aktien pro Optionskontrakt erzielt er also einen Gewinn von insgesamt 2000 €. Transaktionskosten mögen wiederum ausgeklammert bleiben. Unter Einbeziehung der ursprünglichen Kosten des Optionskaufs beträgt der Reingewinn des Investors folglich 13 € pro Aktie oder 1300 € insgesamt.*
[* Von Zinseffekten infolge des unterschiedlichen zeitlichen Anfalls von Zahlungen wurde hier ebenfalls abgesehen.]
Steht der Aktienkurs am Verfallstage dagegen über 70 €, so wird der Optionskäufer auf Geltendmachung seines Optionsrechtes verzichten. Die Verkaufsoption verfällt sonach wertlos. Der Optionsinhaber erleidet einen Verlust in Höhe des ursprünglich eingesetzten Geldbetrages der Optionsprämie von 7 € bzw. 700 € für den gesamten Kontrakt. Ein darüber hinausgehender Verlust ist ausgeschlossen, da die mögliche Verlusthöhe eines Optionskäufers von vornherein auf die zum Erwerb der Option aufgewendete Optionsprämie beschränkt ist."
alles Weitere http://www.deifin.de/optionen.htm
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